Eltern haften (nicht) für ihre Kinder!
am 20.02.2008 von BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE
Immer wieder sind die Gerichte mit der Frage befasst, wie umfangreich Eltern die Internetaktivitäten ihrer Kinder überwachen müssen. Besonders relevant wird das dann, wenn Musik- oder Videodateien von den Kindern illegal im Internet - dies über den DSL-Anschluss der Eltern - "getauscht" wurden. Das OLG Frankfurt am Main hat jetzt die Erziehungsberechtigten in einer aktuellen Entscheidung entlastet (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 20.12.2007 - 11 W 58/07).
Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit Tausende von Anschlussinhabern mit Unterlassungsansprüchen und pauschalen Schadenersatzforderungen - diese teilweise beziffert auf bis zu zig Tausend EURO - konfrontiert. Gemäß § 97 UrhG kann den Rechteinhabern ein solcher Anspruch auf Unterlassung und/oder Schadensersatz gegen den jeweiligen Rechteverletzer zustehen. Umstritten ist dabei, in welchem Umfang sich dieser Anspruch auch gegen denjenigen als Störer richten kann, der – etwa durch bloße Bereitstellung des Internetanschlusses – zur Verletzungshandlung nur beiträgt. Daher taucht immer wieder die Frage auf, ob Eltern haften, wenn sie das Internetverhalten ihrer Kinder nicht ausreichend überwachen und diese - wie im vorliegenden Fall - illegal Audiodatein im mp3-Format im Internet verfügbar machen.
Das LG Hamburg hatte hierzu entschieden, dass es für die Haftung grundsätzlich ausreiche, wenn die Urheberrechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Inhabers eines Internetanschlusses komme und hat damit die Verantwortung der Eltern sehr weit verstanden (vgl. LG Hamburg, Beschl. v. 25.01.2006 - 308 O 58/06).
In einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt/M. aber wird diese Verantwortung zugunsten der Eltern jetzt klar eingeschränkt (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 20.12.2007 - 11 W 58/07). Im konkreten Fall konnte nicht festgestellt werden, wer von den Familienmitgliedern die …
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