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Eltern haften für ihre Kinder - nicht immer

am 09.01.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Durch die Blogs wird derzeit ein Urteil des LG Mannheim (Urteil vom 29.09.2006 - Az. 7 O 76/06) zitiert, wonach die Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nicht mehr automatisch für Rechtsverletzungen durch ihre den Anschluss nutzenden Kinder als Störer haften.
Die Leitsätze und die Begründung sind weitgehend selbsterklärend und verständlich geschrieben.
Ob es allerdings dem Familienfrieden dient, sich selbst zu entlasten, indem man seine Kinder ans Messer der Musik- oder dort …

Eltern haften für ihre Kinder - nicht immer

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Bereits viel durch die Blogs gegangen ist eine neue Entscheidung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07). Danach haften die Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nicht mehr automatisch für die Urheber…

Eltern haften für ihre Kinder; im Internet?

JuracityBlog / Die Frage, ob Internetbenutzer auch für Rechteverletzungen (links siehe unten) durch Dritte oder auch ihre Kinder haften, wird zur Zeit diskutiert und ist Gegenstand zahlreicher Klagen. In den USA sorgte eine Klage des US - Musikverbandes RIAA…

Eltern haften für ihre Kinder - im Internet

Telemedicus / In einem Urteil vom 19.6. stellte das LG München I klar, dass Eltern neben ihren Kindern haftbar gemacht werden können, wenn der Nachwuchs im Internet gegen geltendes Recht verstößt. Die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern lud Vi…

Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

medien-gerecht / In der aktuellen Ausgabe der JurPC ist eine Entscheidung des LG Hamburg veröffentlicht, die - trotz möglicherweise geringerem technischen Sachverstand - die Haftung der Eltern für die Aktivitäten ihrer Kinder im Bereich des Filesh…

Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…

Internet: Eltern haften für ihre Kinder

JuracityBlog / Die ARD Studie 2008 ergab, dass Offliner “gelassener” damit umgehen, das Internet nicht zu nutzen. Das kann kaum für Eltern gelten, die sich mit den Onlineaktivitäten ihrer Kids zwangsläufig beschäftigen müssen. D…

Kinder haften für ihre Eltern

chris.blog » Jura / Oh mein Gott, ich bin (fast) zu Tränen gerührt! In meinem einsamen Kampf wider die Behauptung „Eltern haften für ihre Kinder” in dem ich immer wieder darauf hinweise, dass das nicht stimmt, weil Eltern nur für eigenes Verschulden (Verletz…

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