Eltern haften für ihre Kinder - nicht immer

Durch die Blogs wird derzeit ein Urteil des LG Mannheim (Urteil vom 29.09.2006 - Az. 7 O 76/06) zitiert, wonach die Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nicht mehr automatisch für Rechtsverletzungen durch ihre den Anschluss nutzenden Kinder als Störer haften.

Die Leitsätze und die Begründung sind weitgehend selbsterklärend und verständlich geschrieben.

Ob es allerdings dem Familienfrieden dient, sich selbst zu entlasten, indem man seine Kinder ans Messer der Musik- oder dort Softwareindustrie liefert,…

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Themen: Internet , Mannheim , Eltern Haften Für Ihre Kinder , Messer
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 9. Januar 2008 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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