Eltern haften für ihre Kinder - im Internet
am 26.06.2008 von http://www.telemedicus.info/In einem Urteil vom 19.6. stellte das LG München I klar, dass Eltern neben ihren Kindern haftbar gemacht werden können, wenn der Nachwuchs im Internet gegen geltendes Recht verstößt. Die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern lud Videos, welche aus urheberrechtlichem Material der Klägerin zusammen geschnitten waren, auf zwei Internetportale hoch. Die 7. Zivilrechtskammer des …
Internet: Eltern haften für ihre Kinder
JuracityBlog / Die ARD Studie 2008 ergab, dass Offliner “gelassener” damit umgehen, das Internet nicht zu nutzen. Das kann kaum für Eltern gelten, die sich mit den Onlineaktivitäten ihrer Kids zwangsläufig beschäftigen müssen. D…
Eltern haften für ihre Kinder; im Internet?
JuracityBlog / Die Frage, ob Internetbenutzer auch für Rechteverletzungen (links siehe unten) durch Dritte oder auch ihre Kinder haften, wird zur Zeit diskutiert und ist Gegenstand zahlreicher Klagen. In den USA sorgte eine Klage des US - Musikverbandes RIAA …
LG München I: Mitstörerhaftung der Eltern für Internet-Rechtsverletzungen der Kinder
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und…
Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…
“Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet”
Handakte WebLAWg / Eltern haften für ihre Kinder auch im Internet. Das Landgericht München I hat Eltern, deren 16 Jahre alte Tochter urheberrechtlich geschützte Fotografien in Internetportale eingestellt hatte, zu Schadensersatz verurteilt. Nach Auffassung des Geric…
Eltern haften für ihre Kinder - nicht immer
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Durch die Blogs wird derzeit ein Urteil des LG Mannheim (Urteil vom 29.09.2006 - Az. 7 O 76/06) zitiert, wonach die Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nicht mehr automatisch für Rechtsverletzungen durch ihre den Anschluss nutzenden Kinder…
Kinder haften für ihre Eltern
chris.blog » Jura / Oh mein Gott, ich bin (fast) zu Tränen gerührt! In meinem einsamen Kampf wider die Behauptung „Eltern haften für ihre Kinder” in dem ich immer wieder darauf hinweise, dass das nicht stimmt, weil Eltern nur für eigenes Verschulden (Verletz…
Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder
RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…
Eltern haften für ihre Kinder - nicht immer
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Bereits viel durch die Blogs gegangen ist eine neue Entscheidung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07). Danach haften die Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nicht mehr automatisch für die Urheber…
OGH: Eltern haften nicht für Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder
Handakte WebLAWg / In Österreich hat der Oberste Gerichtshof ein neues Urteil bezüglich der Störerhaftung beim Filesharing gefällt. Das Gericht entschied, dass Eltern für die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder nicht haftbar gemacht werden können. Das zuvor am OLG…
LG München: Eltern haften für Ihre Kinder im Internet
LBR-Blog / Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07 (siehe Pressemitteilung), entschieden, dass Eltern neben ihren minderjährigen Kindern für Urheberrechtsverstöße im Internet als Störer haften, wenn sie ihren Aufsich…
