Eltern haften für ihre Kinder? - Ein Halloween-Special

Brandaktuell ist dieses Thema am heutigen Halloween, wenn abends wieder Horden Minderjähriger auf der Suche nach Süßigkeiten durch die Straßen ziehen und mit “Süßes oder es gibt Saures” drohen. Wer den Kids Süßes verweigert, wird mit einem Streich bestraft: Rasierschaum am Fenster, Klopapier im Baum. So mancher Streich kann aber zur Sachbeschädigung werden, die der Süßigkeitsverweigerer dann nicht mehr spaßig findet. Haften also wirklich die Eltern, wenn etwa ein Auto zerkratzt wurde oder eine Hauswand - weil mit Eiern beworfen - neu gestrichen werden muss? Fans der “Rechtsirrtümer”-Bücher wissen, dass der Spruch so nicht stimmt. Aber wie ist es denn nun wirklich?

Das Kind haftet selbst

Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass Kinder für einen verurachten Schaden - je nach Alter - selbst verantwortlich sind, diesen also aus ihrem eigenen Vermögen zahlen müssen. Allerdings erst nach dem siebten Lebensjahr. Kinder unter sieben haben einen Freibrief. Eine Besonderheit gilt im Straßenverkehr, da sind Kinder noch länger geschützt, nämlich bis zum zehnten Geburtstag. Vorher können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs nämlich noch nicht einschätzen. Die Abgrenzung ist aber schwierig, wann ein Schaden “im Straßenverkehr” entstanden ist. Zerkratzt ein Kind ein parkendes Auto, dann ist es auch schon mit acht Jahren verantwortlich.

In allen anderen Fällen gilt: Kinder über sieben und unter achtzehn haften, wenn sie die nötige „Einsichtsfähigkeit” besitzen. Man muss also den individuellen Einzelfall prüfen. Jedenfalls gilt: Je älter das Kind, desto eher bejaht ein Gericht die Haftung. Dass Zündeln gefährlich ist, muss auch einem 8-Jährigen schon klar sein. Mit welchem Alter ein Kind wissen muss, dass Farbe einen Autolack dauerhaft beschädigen kann, ist schon schwerer zu beurteilen. Gerichte haben jedenfalls entschieden, dass ein 14-Jähriger erkennen muss, dass ein Graffiti per Farbspraydose an der Hauswand eine Sachbeschädigung ist.

Übrigens: Auch wenn das Kind (noch) kein eigenes Vermögen hat, haftet es. Ein Urteil ist ja 30 Jahre vollstreckbar, so dass der Geschädigte einige Jahre abwarten kann, bis das ehemalige Kind im Beruf steht und selbst verdient. Dann muss es den Schaden abzahlen, inklusive der ständig auflaufenden Zinsen. Das Kind startet in solchen Fällen also mit einer “Hypothek” ins leben. Schlimmstenfalls wird das Gehalt von Anfang an gepfändet und es erholt sich nie mehr von dieser Jugendsünde.

. Haften Eltern also gar nicht?

Doch, unter Umständen schon. Aber nicht für die Kinder, sondern für sich selbst. Also wegen einem eigenen Verschulden. Anders formuliert: Sie müssen nur zahlen, wenn sie selbst etwas falsch gemacht, nämlich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Natürlich kann niemand 24 Stunden am Tag neben seinem Kind stehen, das verlangen auch die Gerichte nicht. Bei der Frage, ob Eltern ihre Aufsichtspflich…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Kinder , Schadensersatz , Eltern , Halloween , Haftpflicht
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht

Erschienen 31. Oktober 2008 auf http://www.rechthaber.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Haftpflicht für mein Kind?

Recht & Mediation | 22. April 2012 — Manchmal wundert es schon, wie Versicherungen versuchen, ihre Policen zu verkaufen. So war in der meiner Tageszeitung die Rekla…

Warum haften Eltern nicht für ihre Kinder?

Daboius - Jurablog | 1. April 2012 — “Eltern haften für ihre Kinder” – so lautet die wohl bekannteste Haftungsfloskel in Deutschland. Aber stimmt das? Im Jurastud…

Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: "Eltern haften für ihre Kinder"

RA Kadelke | 3. Oktober 2007 — Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch "Eltern haften für ihre Kinder". Gemeint ist damit in der Regel, da…

Eltern haften für ihre Kinder

RECHTaktuell | 24. Februar 2009 — An allen Ecken und Enden sieht man Schilder mit dieser Aufschrift. Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre K…

Eltern haften für ihre Kinder! – Tatsächlich?

Law on the Blog | 5. Juni 2011 — „Eltern für ihre Kinder“ ist eine der wohl bekanntesten juristischen Parolen, zu finden genauso oft auf Baustellenumzäunungen u…

Populärer Rechtsirrtum: Eltern haften für ihre Kinder

Der Katzenkönig | 4. Oktober 2011 — Kein deutsches Gesetz schreibt vor, dass Eltern für ihre Kinder haften. Richtet ein Minderjähriger einen Schaden an, etwa indem…

Unterhalt für Kinder nur bis zur Volljährigkeit?

scheidungsfix | 21. Juni 2010 — "Kindesunterhalt muss ich nur zahlen, bis das Kind volljährig ist." Das höre ich immer mal wieder in meinen Beratungsgesprächen mi…

Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: “Eltern haften für ihre Kinder”

RA Kadelke | 3. Oktober 2007 — Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch “Eltern haften für ihre Kinder”. Gemeint ist damit in der Regel, da…

Haftung des Kindes bei Unfall als verkehrswidrig geparktem Auto

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 31. Oktober 2009 — Ist ein PKW ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkt und ein radfahrendes 7-jähriges Kind verursacht deswegen einen Scha…

Heltern aften kür fihre Inder

NEBGEN | 14. Juli 2010 — Hier habe ich es eben wieder gelesen, jetzt kann ich nicht mehr anders: "Eltern haften für ihre Kinder". Diesen Spruch gibt es auc…