ELENA – Musterinformation

“Elena” ist die Abkürzung von “Elektronischer Entgeltnachweis”. Ab dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Auf Grundlage dieses Datenpools soll ab 2012 der Bezug von Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld zügiger abgewickelt werden. Von der Regelung sind zunächst 40 Millionen Bürger betroffen. Nachdem nun die Kritik in den Medien und auch des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar immer lauter wurde, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachbessern. Zum näheren Verständnis und zum Ablauf empfehle ich die Lektüre des Artikels von Matthias Becker “Die andere Vorratsdatenspeicherung” (heise.de)

Gesetzliche Grundlage ist hierfür das ELENA-Verfahrensgesetz vom 28.03.2009.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten für Arbeitgeber:

- Monatliche Übermittlung des Datensatzes pro Arbeitnehmer an die ZSS. - Diese Übermittlung ist zu protokollieren. - Der Arbeitnehmer ist über die Entgeltbescheinigung zu informieren, dass die Daten an die ZSS übermittelt wurden.

Folgender Mustertext kann daher als Information dienen und mit der ersten Entgeltabrechnung übermittelt werden:

“Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Ze… » Vollständiger Artikel
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Themen: Datenschutz , E-government , Bundesministerium , Elena

Erschienen 3. Januar 2010 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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ZSS — Das ELENA-Verfahren

Die Zentrale Speicherstelle erhebt die von den Arbeitgebern übermittelten Daten.


Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Startseite Datenschutz - Datenschutz beim ELENA-Verfahren

Ab dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete zentrale Speicherstelle zu melden. Von dem ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) genannten Verfahren verspricht sich die Bundesregierung eine Entlastung der Arbeitgeber. Arbeitnehmer sollen sich in Zukunft nicht mehr an ihren Arbeitgeber wenden müssen, wenn sie einen Einkommensnachweis benötigen, weil sie eine staatliche Leistung, etwa Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beantragen. Nicht ausgeräumt wurden jedoch datenschutzrecht-liche Bedenken angesichts dieser massenhaften Datenspeicherung. So hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Entschließung vom 6./7. November 2008 die Befürchtung geäußert, dass es sich hier um eine verfassungswidrige Datensammlung auf Vorrat handeln könne (www.bfdi.bund.de unter dem Punkt Entschließungen).


TP: Die andere Vorratsdatenspeicherung