ELENA kommt ab 2010

Heute tritt das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen müssen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen etwa auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen. Ab dann entfallen die derzeit gebräuchlichen papiergebundenen Arbeitgeberbescheinigungen.

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Themen: Pseudonym , Fingerprint , Elena , Elektronischer Entgeltnachweis , ELENA 2010

Erschienen 2. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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