ELENA ist da!
Ein Mädchen, es ist ein Mädchen! Am 1.1.2010 kam sie zur Welt!
Nein, ganz so schön ist die Nachricht leider nicht… Denn mit ELENA hat uns der Gesetzgeber keine neue Erdenbürgerin geschenkt sondern das „Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“ (ELENA).
Und was hat ELENA mit dem Arbeitnehmer zu tun?
Ganz einfach: Ab dem 1.1.2010 müssen die Arbeitgeber bestimmte Daten aus den Entgeltabrechnungen ihrer Arbeitnehmer monatlich an die „zentrale ELENA-Speicherstelle“ in Würzburg übermitteln, so z.B. die Höhe des Arbeitsentgelts.
Wer dann in zwei Jahren (ab 2012) Arbeitslosengeld, Wohn- oder Elterngeld bzw. sonstige Sozialleistungen beantragen möchte, benötigt dafür keine spezielle Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers mehr. Denn: Die erforderlichen Entgeltdaten des Antragstellers liegen dann bereits bei der ELENA-Speicherstelle vor. Von dort können sie dann im Einzelfall – die Zustimmung des Antragstellers vorausgesetzt – durch die bearbeitende Behörde abgerufen werden. Selbstverst…
» Vollständiger ArtikelThemen: Datenschutz , Wohngeld , Arbeitgeber , Gehalt , Lohn , Arbeitslosengeld , Elena , Arbeitnehmer , Geschenkt , Elterngeld , Entgelt , Elena Betriebsrat
Erschienen 14. Januar 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.
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