ELENA: Bundesrat stimmt der Verordnung zum Arbeitnehmerdaten- transfer zu
Die Länder seien sich über die verfassungsrechtliche Tragweite von ELENA durchaus bewusst, vor allem da in dem Programm einkommenssteuerrelevante Informationen aller ca. 30 Millionen Arbeitnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet gesammelt und gespeichert werden, obwohl bislang nicht feststeht ob und inwiefern diese Daten im Einzelfall gebraucht werden. Verfassungsrechtlich sei solch eine Form der „Vorratsdatenspeicherung“ nur dann rechtmäßig, wenn der Zweck der Informationsaufbewahrung bestimmt sei. Eine reine Erforderlichkeit der Aufbewahrung reicht für die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit nicht aus. Neben der bloßen Erforderlichkeit und Bestimmtheit der Datenerhebung und Nutzung müssten wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderung und Missbrauch der Daten vorhanden sein. Nach Meinung der Länder, seien hier verbesserungen notwendig, um den „berechtigten datenschutzrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht zu werden.“ Hier sollt die Bundesregierung prüfen, ob eine Aufbewahrung der Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht durch eine unabhängige Treuhandinstanz erfolgen sollte, um eben solchen Missbrauchsfällen vorzubeugen. Auch eine Gewährleistung eines effektiven Auskunftsrecht der Arbeitnehmer soll sichergestellt werden. Diese müssen die Möglichkeit haben, die über Sie gespeicherten Daten, in einem sofortigen Abrufungsverfahren einsehen zu können. Als einen weiteren Anregungspunkt stellte der Bundesrat die Übermittlung von „Fehlzeiten“ in Frage und schlug eine Streichung der Freitextfelder im Datenbaustein „Kündigung und Entlassung“ vor. Hier sollte nach Möglichkeit vermieden werden, dass in solch einem Freitextfeld Zusatzinformationen, wie z.B. Abmahnungen oder vertragswidriges Ver…
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Erschienen 21. Februar 2010 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.
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