DStV: Vorratsdatenspeicherung beschränkt – ELENA vor dem Aus?
STEUERRECHT | 4. März 2010 — Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikations…
Vorratsdatenspeicherung beschränkt – ELENA vor dem Aus?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an das im Jahr 2010 eingeführte Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).
Hiernach haben Arbeitgeber - monatlich - umfangreiche Datensätze an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Hierzu gehören sowohl die Stammdaten der Arbeitnehmer und das gezahlte Entgelt als auch persönliche Angaben wie die Fehlzeiten, etwa wegen Elternzeit oder Krankheit, oder sämtliche Details einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont. Eine umfangreiche Datenspeicherung „auf Vorrat“ komme nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter in Betracht. Dies sei beispielsweise bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten oder der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Menschen der Fall.
Vom Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ kann bei ELENA freilich nicht die Rede sein. Ziel des Gesetzes soll einmal mehr „der Abbau von Bürokratie“ sein. So soll, im Falle der Inanspruchnahme …
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. März 2010 auf http://www.gabler-steuern.de.
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