Elektronische Zigaretten: unschädlich, frei verkäuflich und überall erlaubt?
In jüngster Zeit wird der Tabakmarkt mit einer Neuentwicklung aus überflutet, die diesen Markt revolutionieren soll: die elektronische Zigarette. Beworben werden die
elektronischen Zigaretten als gesündere Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten, als Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung und als
Möglichkeit auch in rauchfreien Zonen dem Nikotinverlangen nachzugehen. Doch was steckt hinter diesen neuen Gerätschaften? Woraus
bestehen sie? Und welche Regulierungen gibt es im Bereich des Vertriebs elektronischer Zigaretten?
I. Woraus bestehen elektronische Zigaretten und wie funktionieren sie?
Im Gegensatz zu klassischen Zigaretten, findet beim „Rauchen“ elektronischer Zigaretten keine Tabakverbrennung statt.
Es muss zwischen zwei Arten von sog. E-Zigaretten unterschieden werden:
Produkte, die erhitzen und Produkte, die
nikotinhaltige Lösungen verdampfen. Diese bestehen aus einer Stromquelle, einem elektronischen Vernebler, einer auswechselbaren
Flüssigkeitskartusche und einer Steuerungselektronik. Sobald am Mundstück gezogen wird, reagiert ein Sensor auf den Luftstrom und
aktiviert automatisch die Zigarette und die Flüssigkeit wird unter Wärmeeinwirkung vernebelt. Das Nikotin befindet sich (neben anderen
Substanzen wie Propylenglykol, der für den Nebeleffekt verantwortlich ist, und verschiedenen Aromen) in den vom selbst einsetzbaren Kartuschen und kann so inhaliert werden.
Laut Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung ist nur ein Produkt bekannt, das in die Tabak-erhitzende Kategorie fällt. Die
„verdampfenden“ E-Zigaretten stellen somit den Regelfall dar.
II. Wie werden elektronische Zigaretten klassifiziert und welche Konsequenzen hat die Klassifizierung auf die Vertriebs- und
Nutzungsmöglichkeiten?
Die Klassifizierung der E-Zigarette ist weltweit sehr umstritten. Dies zeigt sich vor allem in den sehr verschiedenen Einstellungen
der Staaten zu deren Vertrieb. Die Regelungen variieren vom Unterbleiben jeglicher gesetzlicher Vorschriften bzgl. der Einfuhr und
des Vertriebs bis hin zum absoluten Verbot der elektronischen Zigaretten.
1. Die Klassifizierung in Deutschland
Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung werden elektronische Zigaretten in Deutschland
ausschließlich über das Internet vertrieben.
Eine offizielle Klassifizierung der elektronischen Zigarette, die verbindlich für ganz Deutschland oder Europa deren Einordung als
bestimmte Art von Produkt festlegen würde, gibt es zurzeit (noch) nicht.
Aufgrund der verschiedenen Bau- und Inhaltsstoffe wird vielmehr differenziert.
Es werden hauptsächlich vier verschiedene Einstufungen der E-Zigarette diskutiert:
als Tabakprodukt, als Arzneimittel, als Medizinprodukt oder als „normales“ Konsumgut. a) Tabakprodukt
Um dem Nichtraucherschutzgesetz zu unterliegen, müssten…
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