Elektronische Zigaretten: unschädlich, frei verkäuflich und überall erlaubt?

In jüngster Zeit wird der Tabakmarkt mit einer Neuentwicklung aus China überflutet, die diesen Markt revolutionieren soll: die elektronische Zigarette. Beworben werden die elektronischen Zigaretten als gesündere Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten, als Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung und als Möglichkeit auch in rauchfreien Zonen dem Nikotinverlangen nachzugehen. Doch was steckt hinter diesen neuen Gerätschaften? Woraus bestehen sie? Und welche Regulierungen gibt es im Bereich des Vertriebs elektronischer Zigaretten?

I. Woraus bestehen elektronische Zigaretten und wie funktionieren sie?

Im Gegensatz zu klassischen Zigaretten, findet beim „Rauchen“ elektronischer Zigaretten keine Tabakverbrennung statt.

Es muss zwischen zwei Arten von sog. E-Zigaretten unterschieden werden:

Produkte, die Tabak erhitzen und Produkte, die nikotinhaltige Lösungen verdampfen. Diese bestehen aus einer Stromquelle, einem elektronischen Vernebler, einer auswechselbaren Flüssigkeitskartusche und einer Steuerungselektronik. Sobald am Mundstück gezogen wird, reagiert ein Sensor auf den Luftstrom und aktiviert automatisch die Zigarette und die Flüssigkeit wird unter Wärmeeinwirkung vernebelt. Das Nikotin befindet sich (neben anderen Substanzen wie Propylenglykol, der für den Nebeleffekt verantwortlich ist, Ethanol und verschiedenen Aromen) in den vom Raucher selbst einsetzbaren Kartuschen und kann so inhaliert werden.

Laut Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung ist nur ein Produkt bekannt, das in die Tabak-erhitzende Kategorie fällt. Die „verdampfenden“ E-Zigaretten stellen somit den Regelfall dar.

II. Wie werden elektronische Zigaretten klassifiziert und welche Konsequenzen hat die Klassifizierung auf die Vertriebs- und Nutzungsmöglichkeiten?

Die Klassifizierung der E-Zigarette ist weltweit sehr umstritten. Dies zeigt sich vor allem in den sehr verschiedenen Einstellungen der Staaten zu deren Vertrieb. Die Regelungen variieren vom Unterbleiben jeglicher gesetzlicher Vorschriften bzgl. der Einfuhr und des Vertriebs bis hin zum absoluten Verbot der elektronischen Zigaretten.

1. Die Klassifizierung in Deutschland

Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung werden elektronische Zigaretten in Deutschland ausschließlich über das Internet vertrieben.

Eine offizielle Klassifizierung der elektronischen Zigarette, die verbindlich für ganz Deutschland oder Europa deren Einordung als bestimmte Art von Produkt festlegen würde, gibt es zurzeit (noch) nicht.

Aufgrund der verschiedenen Bau- und Inhaltsstoffe wird vielmehr differenziert.

Es werden hauptsächlich vier verschiedene Einstufungen der E-Zigarette diskutiert:

als Tabakprodukt, als Arzneimittel, als Medizinprodukt oder als „normales“ Konsumgut. a) Tabakprodukt

Um dem Nichtraucherschutzgesetz zu unterliegen, müssten…

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Themen: China , Raucher , Tabak , Ethanol

Erschienen 8. November 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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