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Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung - Zwang zur Anschaffung der erforderlichen Infrastruktur?

am 24.08.2005 von IT-Blawg

Seit dem 1.06.2005 ist nun auch nach der Verlängerung der Frist zur Abgabe die Umsatzsteueranmeldung in elektronischer Form abzugeben.
Haufe berichtet über die Verfügung des Oberfinanzdirektors Chemnitz vom 4.07.2005, die beinhaltet, dass die Anmeldung weiterhin in Papierform abgegeben werden kann und dies als Antrag zur Anerkennung eines Härtefalles anzuerkennen ist. Ein Härtefall liegt vor, wenn die nach der Steuerdaten- Übermittlungsverordnung technischen Voraussetzungen in dem betroffenenen Unternehmen nicht gegeben sind.
Neu ist, dass
von der Prüfung auf finanzielle Möglichkeiten die entsprechende IT-Technik zu beschaffen abgesehen wird.
§ 18 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz:
Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Wege nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf …

Elektronische Voranmeldungen im Härtefall

Blickpunkt Recht & Steuern / Seit dem 01.06.2005 sind die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt in elektronischer Form abzugeben. Eine Abgabe in Papierform ist nur noch in „Härtefällen“ möglich. Ein solcher „HärtefallR…

Zusammenfassende Meldung

Blickpunkt Recht & Steuern / §18 a Umsatzsteuergesetz verpflichtet den Unternehmer, jedes Quartal - neben ihren normalen Umsatzsteuervoranmeldungen - zu einer “Zusammenfassenden Meldung”, wenn er innergemeinschaftliche Lieferungen, also Lieferungen in andere EU-L&au…

Verspätungszuschlag bei Dauerfristverlängerung

Blickpunkt Recht & Steuern / Auch bei Dauerfristverlängerungen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen können, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, Verspätungszuschläge drohen. Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, die ein zur Abgabe monatlicher Umsa…

Elektronische Beitragsnachweise

Blickpunkt Recht & Steuern / Was seit diesem Jahr bereits für die Lohnsteuer gilt, betrifft ab Janaur 2006 auch die Sozialversicherung: Ab dem 10.01.2006 dürfen die monatlichen Beitragsnachweis für die Sozialversicherungsbeiträge nur noch durch Datenübertragung aus systemge…

Rechnungsstellung per e-Mail & Telefax – aber richtig!

kielanwalt.de / Viele tun es inzwischen – allerdings längst nicht alle auch rechtskonform. Nach wie vor werden von vielen Anbietern munter Rechnungen im pdf-Format verschickt – ohne damit jedoch den gesetzlichen Anforderungen an eine umsatzsteuerlich korrekte…

Lohnsteuer- und Umsatzsteuer- (Vor-) Anmeldungen zwingend elektronisch?

IT-Blawg / Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen können auch weiterhin in Papierform zumindest bis zum 31.05.2005 eingereicht werden! BMF Schreiben vom 28.04.2005 via haufe.de.…

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Carola Sieling

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