Elektronische Abrechnung mit der ÖRAG: Verknüpfung von Kanzlei- und Schadenbearbeitungssoftware
Die Einführung der elektronischen ist ein
großer Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwaltskanzleien. Die ÖRAG hat gemeinsam mit Ihren
Partnern, eine neue optimierte Form der digitalen Kommunikation geschaffen.
„Analysiert man die einzelnen Prozessabschnitte einer Mandatsabwicklung aus Sicht eines Rechtsschutzversicherers, wird man
feststellen, dass 20 bis 30 Prozent der Gesamtkapazitäten für die Schadenregulierung mit Abrechnungsvorgängen gebunden werden.“ –
Andreas Heinsen, Mitglied des Vorstands der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Düsseldorf (Der Rechtsschutzversicherer als
Zahlungsmanager, Versicherungswirtschaft, Heft 23, Dezember 2011, S. 1726 – 1727).
Aus diesem Grund hat die ÖRAG in Zusammenarbeit mit e.Consult, Saarbrücken die automatisierte Prüfung und Abrechnung von
Gebührennoten im Standardfall möglich gemacht. Rechtsanwaltskanzleien wurden mit der Schadenbearbeitungssoftware der ÖRAG verknüpft
und der Zahlungsvorgang automatisiert. Es ist nunmehr möglich, Rechnungen direkt aus der Anwaltssoftware über die WebAkte der Firma
e.Consult digital an die ÖRAG zu übermitteln und automatisch verarbeiten zu lassen. Ziel ist es, eine Entlastung in der täglichen
Arbeit auf beiden Seiten zu erreichen und die Menge der manuell zu bearbeitenden Abrechnungen zu reduzieren. Regelmäßig werden
Abrechnungen in den Kanzleien ohnehin mittels der jeweiligen Kanzleisoftware erstellt. Alsdann liegt es nahe, eine elektronische
Kopie dieses Datensatzes zu erstellen und ohne Medienbruch an den Versicherer zu senden. Anschließend erfolgt bei der ÖRAG eine
automatisierte Prüfung, welche bei inhaltlicher Richtigkeit, einen entsprechenden Zahlungsvorgang auslöst.
Dieser Prozess spart Zeit u…
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