Fehlende Registrierung: Anbieter von Luxusuhren werden abgemahnt
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 5. Januar 2010 — Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "L…
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte sich in seinem Urteil vom 16.07.2008 (Az.: AN 11 K 07.02233) mit der Problematik zu beschäftigen, dass bestimmte Elektrogeräte nicht in den Abfallkreislauf zurückgelangen. Streitgegenständlich waren hier Luxusuhren, die als Elektrogeräte angesehen wurden, jedoch nicht im Fall der Entsorgung als Altgeräte anfallen. Der Hersteller hatte sich gegen die Heranziehung nach den Verpflichtungen des ElektroG gewandt. Das Verwaltungsgericht Ansbach argumentierte, dass die Inanspruchnahme des Herstellers nach den Vorgaben des ElektroG sich auch unter dem besonders hervorgehobenen Gesichtspunkt, dass die von ihm hergestellten Luxusuhren nicht in den Abfallstrom gelangen, als verhältnismäßig darstellt. Unter Hinweis auf die Argumentation der Stiftung EAR führte das Verwaltungsgericht aus, dass nach § 14 Abs. 5 S. 3 Ziff. 1 ElektroG für einen Hersteller die Möglichkeit bestehe, im Hinblick auf die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Elektrogeräte für eine Berechnung der Abholpflicht (und damit auch der Bereitstellungspflicht) nach dem von ihm durch Sortierung oder einer wissenschaftlich anerkannten statistischen Methode nachgewiesenen Anteil seiner eindeutig identifizierbaren Altgeräte an der gesamten Altgerätemenge pro Geräteart zu optieren. Gelangten folglich die von dem Hersteller hergestellten Uhren nicht in den Abfallstrom, träfe ihn bei Wahl dieser Berechnungsmethode im Rahmen seiner individuellen Produktverantwortung für die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Geräte keine Abholverpflichtung. Auch im Hinblick auf die Meldepflichten des § 13 ElektroG bestehe die Möglichkeit, gem. § 13 Abs. 2 S. 1 ElektroG abweichende Meldezeiträume mit der Stiftung EAR zu vereinbaren. Gemäß der Gegenäußerung der B…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. April 2009 auf http://www.elektrog-blog.de.
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