ElektroG und Fernkommunikationsmittel

Der Begriff der Fernkommunikationsmittel wird im ElektroG explizit im Zusammenhang mit der Herstellereigenschaft genannt. § 3 Abs. 11 definiert, dass Hersteller u.a. jeder ist, der einschließlich der Fernkommunikationsmittel i.S.d. § 312 b Abs. 2 BGB gewerbsmäßig Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt.

Unter den Begriff der Fernkommunikationsmittel sind insbesondere Online-Shops zu nennen, über die Elektrogeräte angeboten werden. Relevant wird dies insbesondere, wenn Elektrogeräte durch den Verkäufer von einem nicht registrierten Herstell…

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Themen: Registrierung , Elektrog , Onlineshop , Fernkommunikationsmittel

Erschienen 25. März 2009 auf http://www.elektrog-blog.de.

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ElektroG und Fernkommunikationsmittel

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