Alle Blogs » ElektroG: Führung der Registernummer im Geschäftsverkehr

ElektroG: Führung der Registernummer im Geschäftsverkehr

am 11.08.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/

Gemäß § 6 Abs. 2 S. 4 ElektroG muss jeder Hersteller im schriftlichen Geschäftsverkehr die Registrierungsnummer führen, unter der seine Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert sind. Der folgende Beitrag soll unter anderem klären, wieso eine solche Führungspflicht besteht, wer verpflichtet ist, die Nummer zu führen und in welcher Weise auf welchen Dokumenten die Nummer zu führen ist.
1. Wieso muss die Registrierungsnummer geführt werden?
Die von der EAR zugewiesene achtstellige Nummer identifiziert den Hersteller sowie die betroffenen Gerätearten und Marken eindeutig. Die Angabe dieser Nummer im Geschäftsverkehr ist geboten, um erhöhte Transparenz für regelmäßige Teilnehmer am Markt zu schaffen, so die Gesetzesbegründung (BR-Drs. 664/04, S.45). Die Pflicht, die so genannte WEEE-Registrierung anzugeben, soll in erster Linie verhindern, dass Vertreiber zum Weiterverkauf bestimmte Elektrogeräte von offensichtlich nicht registrierten Herstellern erwerben. Zudem erschwert die Regelung die – ansonsten sehr leicht zu führende – Exkulpation desjenigen Händlers, der nicht registrierte Produkte vertreibt. Dieser gilt gemäß § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG als registrierungspflichtiger Hersteller, wenn er dabei schuldhaft (d.h. vorsätzlich oder fahrlässig) handelt. Dem Händler wird es schwer fallen, darzulegen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat, wo doch ein einfacher Blick auf z.B. Angebot oder Lieferschein Auskunft über eine Registrierung seines Lieferanten gegeben hätte. Zumindest auch Nebenzweck der Führungspflicht dürfte es sein, dass eine Überwachung gesetzwidrigen Verhaltens durch Mitbewerber ermöglicht wird. Da die Pflichten des ElektroG nach §§ 6, 7, und 10 ElektroG Regelungen darstellen, die auch bestimmt sind, das Marktverhalten im Sinne der Mitbewerber zu regeln, …

Vorher bei http://www.it-recht-kanzlei.de/ (IT-Recht Kanzlei - Nachrichten)

» Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen

» Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung der gängigen Abmahngründe

» Nach 25 Jahren Ende der Privilegierung - VOB/B Klauseln können der Inhaltskontrolle unterzogen werden

» Das CE-Kennzeichen

» Serie der IT-Recht-Kanzlei: Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
Warning: mysql_fetch_array(): supplied argument is not a valid MySQL result resource in /home/jurablogs/www/live/includes/content_neu.php on line 381

» Verwandte Tags: quelle daylight company mz

Achtung Abmahnung: Wenn Online-Händler „Hersteller“ i.S.d. ElektroG sind!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Sie vertreiben Elektrogeräte in Deutschland? Überprüfen Sie dringend, ob Sie die Geräte ausschließlich von registrierten Herstellern bezogen haben! Sie vertreiben nicht registrierte Elektrowaren? Dann werden Sie unter Umständen ein…

Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes? – so prüft die Stiftung Elektro-Altgeräte Register

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Elektrogesetz (ElektroG), über das hier schon mehrfach berichtet wurde, schreibt eine Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register vor. Oft ist jedoch unklar, ob ein Gerät Å

Stiftung Elektro-Altgeräte Register

Handakte WebLAWg / Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ist die “Gemeinsame Stelle der Hersteller” im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (”ElektroG”). Mit Beleihungsbescheid vom 06. Juli 2005 wurde der Stiftung Elektro-Altgerä…

ElektroG – Eine FAQ (Was muss ich als Händler wissen?)

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Es ist neben der Verpackungsverordnung eines der heißesten Themen vieler Ebay- und sonstiger Online-Händler: das sog. „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektron…

Elektro-Müll

Blickpunkt Recht & Steuern / Seit diesem Wochenende dürfen ausrangierte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr über die Mülltonne entsorgt werden, stattdessen sind ab jetzt die Kommunen zur kostenlosen Annahme der Geräte verpflichtet. Zwölf Monate nach Verkündung…

Kostspieliger Schrott

Handakte WebLAWg / Die weitreichenden Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf Herstellung und Entsorgung von Elektrogeräten treten immer deutlicher zu Tage. Immerhin sind Hersteller ebenso betroffen wie Handel, Verbraucher und Abfa…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Max-Lion Keller

Hier erhalten Sie die aktuellsten Nachrichten der IT-Recht Kanzlei

» IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »