ElektroG Feststellungsantrag

Die Frage, ob ein Elektrogerät als Gerät im Sinne des ElektroG anzusehen ist, kann verfahrenstechnisch durch einen entsprechenden Feststellungsantrag bei der Stiftung EAR rechtsverbindlich festgestellt werden. Als Voraussetzung nennt die Stiftung EAR in ihren Hinweisen, dass ein entsprechender Feststellungsantrag bei der Stiftung EAR eingereicht wird, in dem der Hersteller darlegen muss, warum nach seiner Ansicht der Anwendungsbereich des ElektroG nicht eröffnet ist. Weiter muss das individuelle Feststellungsinteresse dargelegt werden und insbesondere der Anwendungsbereich des Gerätes und seine Installation hinreichend detailliert beschriebe…

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Themen: Registrierung , Elektrog , Feststellungsantrag , Stiftung Ear

Erschienen 27. März 2009 auf http://www.elektrog-blog.de.

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