Elektro-Müll
am 27.03.2006 von http://www.meisen.info
Seit diesem Wochenende dürfen ausrangierte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr über die Mülltonne entsorgt werden, stattdessen sind ab jetzt die Kommunen zur kostenlosen Annahme der Geräte verpflichtet. Zwölf Monate nach Verkündung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beginnt damit die letzte Stufe seiner praktischen Umsetzung.
Bei der Kontrolle, dass alle Hersteller und Importeure ihren Verpflichtungen nachkommen, gehen Staat und Wirtschaft gemeinsam neue Wege. So wacht das privatwirtschaftlich organisierte, jedoch mit behördlichen Befugnissen ausgestattete neutrale Register EAR unter Aufsicht des Umweltbundesamtes darüber, dass alle Hersteller und Importeure sich registrieren lassen und die Altgeräte bei den Kommunen ordnungsgemäß abholen.
Aufgrund der europaweit rapide steigenden Zahl der Elektrogeräte und des ebenso schnell wachsenden Bergs der ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte hatte die Europäische Kommission im Juni 2000 zwei Richtlinien erarbeitet, die seit Frühjahr 2003 in Kraft sind. In Deutschland umgesetzt wurden sie durch das ElektroG, das in mehren Stufen in Kraft trat. Durch dieses Gesetz wird die Produktverantwortung der Hersteller gestärkt und eine umweltverträgliche Wiederverwendung und Entsorgung der Elektrogeräte sichergestellt. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung.
Registrierung der Elektrogerätehersteller
Blickpunkt Recht & Steuern / Seit Frühjahr 2003 sind die EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten und …
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
LAWgical / Von den Medien weitgehend unbemerkt ist im Bundesgesetzblatt Nr. 17 das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) ver…
Kostspieliger Schrott
Handakte WebLAWg / Die weitreichenden Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf Herstellung und Entsorgung von Elektrogeräten treten immer deutlicher zu Tage. Immerhin sind Hersteller ebenso betroffen wie Handel, Verbraucher und Abfa…
Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Handakte WebLAWg / Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ist die “Gemeinsame Stelle der Hersteller” im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (”ElektroG”). Mit Beleihungsbescheid vom 06. Juli 2005 wurde der Stiftung Elektro-Altgerä…
Achtung Abmahnung: Wenn Online-Händler „Hersteller“ i.S.d. ElektroG sind!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Sie vertreiben Elektrogeräte in Deutschland? Überprüfen Sie dringend, ob Sie die Geräte ausschließlich von registrierten Herstellern bezogen haben! Sie vertreiben nicht registrierte Elektrowaren? Dann werden Sie unter Umständen ein…
Elektronikschrottrichtlinie: ab 13.08.2005 wird es für die Unternehmen ernst
IT-Blawg / Um das zunehmende Abfallproblem mit elektrischen und elektronischen Geräten zu lösen, veröffentlichte die EU im Februar 2003 Richtlinien für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment…
Wann ist ein Schuh ein Schuh?
Handakte WebLAWg / Ist ein Joggingschuh ein Schuh oder ein Elektrogerät? Darüber streiten sich Adidas und die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register vor Gericht. Die Auseinandersetzung ist nur auf den ersten Blick skurril, denn sie hat grundsätzliche Bedeutung für di…
Ist das ElektroG verfassungswidrig?
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Keine Frage: Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – kurz ElektroG – hat nicht nur einen langen Namen, sondern auch eine weitreichende…
