EKD: Kirche muss Staatsanwaltschaft bei Missbrauch einschalten

Berlin (Reuters) - Die Kirchen dürfen die Aufklärung und Verfolgung von Missbrauchsfällen nach den Worten des amtierenden EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider nicht in Eigenregie vornehmen.

"Wir brauchen ein geordnetes Justizverfahren, das auch zu entsprechenden Bestrafungen führt", sagte der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland am Sonntag im Deutschlandfunk. Aus diesem staatlichen Verfahren sollten die Kirchen dann mit ihren Mitteln disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Auf gar keinen Fall dürfe es ein paralleles innerkirchliches Strafrecht geben, "das dann auch noch Exklusivität beansprucht", sagte er weiter. Die evangelische und die katholische Kirche sei da in einer Art Haftungsgemeinschaft, da die Öffentlichkeit zwischen den Kirchen nicht groß unterscheide.

In den vergangenen Wochen war eine Reihe von Missbrauchsfällen an kirchlichen, aber auch an sonstigen Bildungseinrichtungen bekanntgeworden. Als Konsequenz kündigte die katholische Kirche eine Überprüfung ihrer Richtlinien an und versprach eine engere Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft.

Schneider sagte, die Opfer müssten bei allen Bemühungen um Aufklärung und Aufarbeitung an erster Stelle stehen. Das bedeute auch, dass eine Anzeige wegen Missbrauchs davon abhänge, ob das Opfer dies wolle. Es sei allerdings auch denkbar, dass ein Opfer sage, es wolle sich das alles nicht mehr zumuten. Das müsse man dann auch respektieren.



Quelle: Reuters (4. April 2010)

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Themen: Berlin , Germany , Staatsanwaltschaft , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Crime; Law Enforcement , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Deutschlandfunk , Rheinland , General News , Ekd , Religion And Belief (extend Definition) , Missbrauch , Politics International Affairs And Law
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 4. April 2010 bei http://www.reuters.com.

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