Eizellspende muss erlaubt werden

Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Das Urteil hilft auch unfruchtbaren Paaren in Deutschland.

Konkret ging es um ein Ehepaar aus Österreich. Da die Frau überhaupt keine Eizellen bilden konnte, war eine normale künstliche Befruchtung nicht möglich. Die Nutzung der Eizelle einer anderen Frau verbietet jedoch das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz. // //]]> Hiergegen klagte das Paar in Straßburg und berief sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit Erfolg.…

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Themen: Eugh , Urteil , Staat , Taz , Burg , Befruchtung

Erschienen 2. April 2010 auf http://log.handakte.de/.

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