Eiskristallforschung: Kartell oder Verband?

CK - Washington.   Finden sich Unternehmen zur Forschung zusammen, existiert die Gruppierung nicht im rechtsfreien Raum. Die Forscher können versehentlich ein Kartell bilden, das in den USA dem Antitrust-Recht unterliegt. Dann könnten sie vom Bundesjustizministerium, dem Bundesverbraucherschutzamt, den einzelstaatlichen Justizministerien oder auch Privaten verklagt werden - oft auf dreifachen Schadensersatz. Einen Ansatz zur Haftungsbegrenzung zeigt das Eiskristallkonsortium auf. Am 28. Juli 2009 beantragte es seine Anerkennung als Forschungsgruppe beim Bundesjustziministerium. Dessen Antitrust Division verkündet im Federal Register, Bd. 74, Heft 164, S. 43157, am 26. Aug…

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Themen: Anerkennung , Kartell , /2009/08

Erschienen 27. August 2009 auf http://anwalt.us.

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