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Einzusetzendes Vermögen bei PKH

am 03.01.2008 von http://strafsachen.blogspot.com

Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB …

Bundesgerichtshof zum Einsatz des nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die Prozesskosten

recht verständlich / Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einer wichtigen Frage zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klarheit gesorgt. Damit einer Partei im Prozess Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, ist zunächst ein Antrag an das Gericht nötig. Darüber hin…

BVerwG 8 C 20.05 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; die Maßgabe der Vermutungsregelung des Alliierten Rückerstattungsrechts; Erbausschlagung und Veräußerung oder Aufgabe von Vermögensgegenständen.…

Prozeßkostenhilfe

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesrat will mit einem jetzt in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf die Ausgaben für die Prozeßkostenhilfe zurückfahren. Dazu sind drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen: Zum sollen werden die Voraussetzungen für die Bewilligung vo…

Sozialrecht: Schonvermögen nicht freiwillig verkaufen!

Lichtenrader Notizen / Frage des Bundestagsabgeordeneten Dirk Niebel (FDP) im Deutschen Bundestag: Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern der Erlös aus Verwertung oder Beleihung ihres Schonvermögens nach dem Zuflussprinzip als Einko…

Umfang einer Bilanzberichtigung

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt nicht vor, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht, hier i.S. des § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 EStG,…

Eheleuts Vermögen

chris.blog » Jura / Es gibt da etwas, das ich gern ein für allemal kären möchte. Weil es sich aber in bemerkenswerter Klarheit aus dem Gesetz ergibt, erlaube ich mir, dasselbe nur zu zitieren. § 1363 BGB lautet: (1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngem…

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RA Bernd Eickelberg

Hier schreibt RA Bernd Eickelberg aus Braunschweig über die alltäglichen juristischen Dinge des Lebens.

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