Einzusetzendes Vermögen bei PKH
am 03.01.2008 von http://strafsachen.blogspot.comDer bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB …
Bundesgerichtshof zum Einsatz des nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die Prozesskosten
recht verständlich / Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einer wichtigen Frage zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klarheit gesorgt. Damit einer Partei im Prozess Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, ist zunächst ein Antrag an das Gericht nötig. Darüber hin…
BVerwG 8 C 20.05 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; die Maßgabe der Vermutungsregelung des Alliierten Rückerstattungsrechts; Erbausschlagung und Veräußerung oder Aufgabe von Vermögensgegenständen.…
Prozeßkostenhilfe
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesrat will mit einem jetzt in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf die Ausgaben für die Prozeßkostenhilfe zurückfahren. Dazu sind drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen: Zum sollen werden die Voraussetzungen für die Bewilligung vo…
Sozialrecht: Schonvermögen nicht freiwillig verkaufen!
Lichtenrader Notizen / Frage des Bundestagsabgeordeneten Dirk Niebel (FDP) im Deutschen Bundestag: Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern der Erlös aus Verwertung oder Beleihung ihres Schonvermögens nach dem Zuflussprinzip als Einko…
Umfang einer Bilanzberichtigung
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt nicht vor, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht, hier i.S. des § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 EStG,…
Eheleuts Vermögen
chris.blog » Jura / Es gibt da etwas, das ich gern ein für allemal kären möchte. Weil es sich aber in bemerkenswerter Klarheit aus dem Gesetz ergibt, erlaube ich mir, dasselbe nur zu zitieren. § 1363 BGB lautet: (1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngem…
» IWW Institut für Wirtschaftspublizistik - Homepage
Das IWW bietet Informationsdienste, Seminare und Online-Medien." /> <meta name="ICBM" content="51.7405, 7.5124" /> <meta name="verify-v1" content="OQCQGAYnV9FqTvFfDPnjglNgnMSn+kgsade37IZ5rPI=&qu…
