Einwurf: Abmahngefahr auf Facebook durch RSS-Rechtsprechung?
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. Mai 2011 — Sind Sie auf Facebook aktiv und haben dort schon einmal einen Link eingestellt? Ist Ihnen dabei aufgefallen, dass da beim Tei…
Sind Sie auf Facebook aktiv und haben dort schon einmal einen Link eingestellt? Ist Ihnen dabei aufgefallen, dass da beim Teilen des Links hin und wieder hübsche kleine “Miniaturansichten” gezeigt werden? Wenn ich mir die Entwicklung der deutschen Rechtsprechung zur Zeit ansehe, denke ich, sollten Sie da wirklich einmal ganz genau hinsehen. Ich sehe folgende Aspekte der Vergangenheit, die mich hier nachdenklich werden lassen:
Die aktuelle Rechtsprechung sagt, dass man für Inhalte, die man über Dritte in eigenen Telemediendiensten anzeigt und sich zu eigen macht, (natürlich) auch als Störer haftet. Und wer z.B. RSS-Feeds schlicht in seine Webseite einbindet, der macht sich die darüber angezeigten Inhalte auch zu eigen (dazu die aktuelle Entscheidung des LG Berlin, hier besprochen). Heute scheint man sich einig zu sein (?), dass selbstständig laufende Bestandteile von umfassenden Diensten eigene Telemediendienste sind. Die Diskussion hatten wir zuletzt bei Twitter und der Frage, ob man hier ein Impressum braucht – da hing es an der Einordnung als “Dienstbetreiber” (Ist das der Account-Inhaber oder die Gesellschaft hinter Twitter). Mit den bisherigen Überlegungen ist jeder Facebook-Account-Inhaber ebenso wie “Facebook-Page”-Betreiber automatisch Dienstbetreiber dieser Bereiche. Im Rahmen der Diskussion um die theoretischen Abmahngefahr – die sich nie konkretisiert hat – im Zuge der Facebook-Comic-Welle (hier besprochen), wurde bereits gezeigt, dass ein Urheberrechtsverstoss immer ein Urheberrechtsverstoss ist, gleich wie klein das entsprechende Abbild ist.Unter diesen drei Prämissen, wird es interessant, wenn man z.B. den Link zu einem Artikel eines Blogs oder Nachrichtenportals auf Facebook “teilt” und dabei ein Bild aus diesem Artikel in “seinem” Facebook-Account oder auf “seiner” Facebook-Seite erscheinen lässt. Analog zu der Problematik mit RSS-Feeds kann es nun passieren, dass man ein Bild in seinem Facebook-Account stellen hat, ohne dafür die entsprechende Lizenz zu nutzen. Das geht z.B., in dem ein Foto gezeigt wird, für das zwar die verlinkte Seite, aber man selbst…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Mai 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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