Einverständnis
am 15.12.2005 von http://www.vertretbar.de
Aus der Verfügung des Vorsitzenden Richters einer Kammer für Handelssachen (KfH, §§ 93 ff. GVG):
Es wird davon ausgegangen, dass Einverständnis mit einer Entscheidung durch den Vorsitzenden allein erklärt wird.
Und ich dachte bislang immer, dass Schweigen keinen Erklärungsgehalt im Sinne einer Zustimmung hätte. Und da hier den Parteien durch Schweigen sogar der gesetzliche Richter vorenthalten würde (vgl. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) dürfte hier auch keiner der wenigen Ausnahmefälle vorliegen …
Ein Geständnis bitte!
Obiter Dictum / Meine Einzelausbilderin in der Staatsanwaltschaft wollte mich heute noch einmal sehen, bevor sie sich aus dem verregneten Deutschland gen Italien aufmacht, um Aida in Verona zu sehen und das mediterrane Klima zu genießen. Der Referendar muß natürl…
LG Bonn: Unrichtigte Bestätigungsschreiben - Die Zusendung von Bestätigungsschreiben bezüglich der Einwilligung in Konzernwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn eine solche Einwilligung tatsächlich ni
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Zusenden unrichtiger Bestätigungsschreiben (der in Wahrheit nicht erteilten Einwilligung in Werbung, Marktforschung sowie Kundenberatung) stellt eine Wettbewerbshandlung dar, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher zu be…
Monks break vow of silence to deny liability/Mönche brechen Schweigen
Transblawg / Die Zisterzienser-Mönche von der Insel Caldey vor der walisischen Küste schweigen meistens, doch haben sie ihr Schweigen unterbrochen (es ist in dringenden Fällen erlaubt) um sich in einem Rechtsstreit um ungerechtfertigte Entlassung z…
Durch Beugehaft das Schweigen brechen
Handakte WebLAWg / Sie sieht den mutmaßlichen Täter vor Gericht wieder – und die Angst vor weiteren Schlägen ist erneut da. Fatma B. hatte am Montag vor Gericht die Aussage verweigert: Sie soll von ihrem Ex-Freund schwer misshandelt worden sein. Durch ihre Aussage…
Ich soll auch mein Einverständnis erklärt haben
Andere Ansicht / Wie ich gerade erfahre, ist die Andere Ansicht auch in der Software enthalten, wegen der sich Udo Vetter / Mario Sixtus mit einer Firma aus der Nähe von Köln streiten. Ich habe jetzt auch mal interessehalber Auskunft verlangt, wie und wann ich mein…
Schweigen ist keine Zustimmung
BERLIN BLAWG / Das Schweigen von Privatpersonen kann in Deutschland grundsätzlich nicht als Zustimmung zu einem Vertragsschluß oder einer Vertragsänderung gedeutet werden. Trotzdem versuchen zahllose AGB-Verwender -insbesondere Anbieter von langfris…
LG Frankfurt/Main: Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung
Vertretbar Weblawg / LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 - Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung (redaktionelle Leitsätze): 1. Reagiert der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung auf eine E-Mail des Anbieters, mit d…
