Einträge in sozialen Netzwerken als Alibi?

In den letzten Tagen machte eine Meldung aus den Vereinigten Staaten die Runde, nach der ein 19-jähriger aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, weil er zum fraglichen Zeitpunkt einen Eintrag im sozialen Netzwerk Facebook verfasst haben soll. Das Unternehmen soll gegenüber der Staatsanwaltschaft demzufolge bestätigt haben, dass der Eintrag vom Rechner des Vaters des Verdächtigen aus verfasst worden war, weswegen sich letzterer nicht am Tatort aufgehalten haben könne.

Das mag zwar in der Tat zutreffend sein, doch stellt sich anhand dieser "Nachricht" durchaus die Frage, inwieweit Alibis durch Status-Updates und Nachrichten auf Facebook & Co. gewichtet und bewertet werden müssen. Ob die New Yorker Staatsanwaltschaft sich dessen bewusst war, dass Online-Dienste wie Sendible oder Social Tomorrow (für Twitter gibt es bspw. auch den beliebten Dienst Future Tweets) kostenfrei die Möglichkeit bieten, zeitverzögerte Tweets, Status-Updates und andere digitale Beiträge zu einem vom Nutzer bestimmbaren Zeitpunkt auszuliefern? Wer gesteigerten Wert auf eine möglichst perfekte Illusion legt, kann natürlich auch ein Script am heimischen Rechner oder dem vorgesehenen Alibi-P…

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Themen: New York , Untersuchungshaft , Staatsanwaltschaft , Zeitpunkt , Manipulation , Alibi , IP Adresse , Illusion , Tatort , Kriminologie , Facebook , Twitter , Strafverfahrensrecht , Netzwerk , Social
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. November 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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