Eintägige Rabattaktion ohne beschränkenden Hinweis auf vorrätige Ware wettbewerbswidrig- OLG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2007 Az. 2 U 24/07
am 24.08.2007 von http://www.wettbewerbsrecht-blog.de
Händler, die befristete Rabattaktionen durchführen, sollten ein Urteil des OLG Stuttgart vom 19.7.2007 (2 U 24/07) beachten.
Demnach ist es unlauter, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf einen Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht darauf hinweist, dass der Rabatt nur für an diesem Tag vorrätige, nicht aber für zu bestellende Geräte gewährt wird. Eine solche Wettbewerbshandlung verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot (§§ 3, 4 Nr. 4 UWG) und ist zur Irreführung geeignet (§§ 3, 5 I, II Nr. 2 UWG).
Die Hinweispflicht des Händlers wird auch nicht dadurch erfüllt, dass die Gerätepreise als „Abholpreise“ bezeichnet werden. Dieser Hinweis bringe lediglich zum Ausdruck, dass der Preisnachlass an die Selbstabholung geknüpft sei. (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.7.2007, 2 U 24/07).
Gegenstand des Verfahrens war eine eintägige Rabattaktion mit folgendem Wortlaut: „Nur heute 3. Januar Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer“.
Insbesondere die Angabe, dass die Rabattaktion „nur heute“ gelte, deutet nach Auffassung des OLG Stuttgart auf keine warenmäßige Beschränkung hin. Der Verbraucher komme eher zu der Annahme, dass der Preisnachlass auch gewährt werde, wenn die jeweilige Ware zu dem Sortiment gehöre und erst beim Lieferanten bestellt werden müsse - solange nur ein Vertragsschluss am Aktionstag zustande kommt.
Das Urteil ist ein Lehrstück dafür, wie verschiedene Gerichte einen Sachverhalt rechtlich gegensätzlich würdigen. Das OLG Karlsruhe hatte nur wenige Wochen zuvor den Antrag eines Konkurrenten gegen eine nahezu identische Werbeaussage abgelehnt (Urteil v. 09.05.2007, Az. 6 U 52/07). Hiergegen argumentiert das OLG Stuttgart - zurecht - wie folgt:
„Dass – wie das OLG Karlsruhe meint – …
OLG Stuttgart: Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer II - Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabatt
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es verstößt gegen das Transparenzgebot (§§ 3, 4 Nr. 4 UWG) und ist zur Irreführung geeignet (§§ 3, 5 I, II Nr. 2 UWG), wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt…
MediaMarkt: Ohne 19 % Mehrwertsteuer ... aber nur für vorrätige Ware. Klar, oder?
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die Bedingungen bei Preisnachlässen und anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen klar und eindeutig anzugeben (Informationspflicht). Eine Irreführung über die Bedingungen,…
OLG Stuttgart: Eintägige Rabattaktion (ohne 19% MWSt) rechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 19.07.2007 - Az.: 2 U 24/07) hat entschieden, dass eine eintägige Rabattaktion rechtmäßig ist. Die Beklagte, ein großer Elektronik-Discounter, hatte Anfang 2007 im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung eine eintägige Rabatt…
OLG Karlsruhe: Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer* - Bei der auf einen bestimmten Tag beschränkten Werbung mit einem Rabatt auf bestimmte Artikel, ist es für den durchschnittlichen Verbraucher klar und einde
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach §§ 3, 4 Nr. 4 UWG handelt unlauter, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt. Ob die Werbung nach Form und Inhalt klar und eindeutig erkennen lÅ
OLG Karlsruhe: Eintägige Rabattaktion (ohne 19% MWSt) rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 09.05.2007 - Az.: 6 U 52/07) hat entschieden, dass eine eintägige Rabattaktion rechtmäßig ist.Die Beklagte, ein großer Elektronik-Discounter, hatte Anfang 2007 im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung eine eintägige Rabatta…
OLG Stuttgart: Noch einmal: Eintägige Rabattaktion (ohne 19% MWSt) rechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 17.04.2008 - Az.: 2 U 82/07) hat entschieden, dass eine eintägige Rabattaktion (ohne 19% MWSt) wettbewerbswidrig ist:Die Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes ohne 19 % Mehrwertsteuer, die nur für einen einzigen und m…
LG Karlsruhe: Rabattaktion 20% auf alles! unzulässig, wenn 70 Ausnahmen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Karlsruhe (Urt. v. 23.03.2007 - Az.: 13 O 176/06) hat entschieden, dass bestimmte Rabattaktion unzulässig sind, wenn für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, auf welche Produkte sich der Rabatt bezieht.Die Beklagte hatte mit dem Sloga…
