Einstweilige Verfügungen gegen Warnstreiks der GDL aufgehoben
Handakte WebLAWg | 23. Juli 2007 — Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) darf wieder zu Warnstreiks aufrufen. Das Mainzer Arbeitsgericht hob am 14. Juli 20…
Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) darf wieder zu Warnstreiks aufrufen.
Das Mainzer Arbeitsgericht hob am 14. Juli 2007 das bundesweite Verbot für Warnstreiks bei der Bahn im Güter-, Regional- und Fernverkehr auf. Das Gericht hatte vier Tage zuvor der Deutschen Bahn zunächst Recht gegeben und den Arbeitskampf als unzulässig bezeichnet. (…)
Quelle: Arbeitsrecht vom 23.7.2007
Dazu auch: Arbeitsrechtler hält Lokführer-Streik für rechtlich zulässig
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Die Gewerkschaft Deutscher Lokf�hrer (GDL) darf wieder zu Warnstreiks aufrufen. Das Mainzer Arbeitsgericht hob am 14. Juli 2007 das bundesweite Verbot f�r Warnstreiks bei der Bahn im G�ter-, Regional- und Fernverkehr auf. Damit setzte sich die GDL erfolgreich gegen eine einstweilige Verf�gung zur Wehr.