Einstweilige Verfügung i.S. bettercom.de teilweise aufgehoben

Wie bettercom.de mitteilt, hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 22.12.2005 die auf Antrag des Internet-Auktionshauses eBay ursprünglich am 27.10.2005 erlassene einstweilige Verfügung (16 O 743/05) in Teilen wieder aufgehoben. eBay hatte die e.V. erwirkt, weil bettercom.de mit seinem Angebot von Auktionsanalysen angeblich die Datenbankrechte von eBay verletzt haben soll. Hiergegen hatte bettercom.de durch den Kollegen Thomas Stadler am 09.11.2005 Widerspruch erheben lassen. In seinem nunmehr veröffentlichten Urteil unterscheidet das Landgericht zwischen einer Datenbank für Angebote und einer Datenbank für Bewertungen. Mangels Eilbedürftigkeit hebt das Gericht…

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Themen: Ebay , Kollegen , Landgericht Berlin

Erschienen 20. Januar 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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