Einstweilige Verfügung gegen Springer: Bild darf nicht mehr über Strafverfahren gegen No Angels Sängerin berichten

Da war der Kollege Schertz wirklich flott und hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen Bild wegen der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Nadja Benaissa erwirkt. Das ist zwar rechtlich beachtlich, kommt aber für die No …

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Themen: Berichterstattung , Landgericht Berlin , Angels , Meedia , Nadja Benaissa
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 15. April 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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