Einstweilige Verfügung gegen Springer

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erlassen, weil die “Bild”-Zeitung als erste über den Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa berichtet hatte. Damit rügte das Gericht faktisch auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die gegenüber Medienvertretern den Fall kommentiert hatte. “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann sieht in der einstweiligen Verfügung “einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit.“

Unklar ist, ob der Anwalt für seine Mandantin auch Schmerzensgeld oder Schadensersatzansprüche geltend machen wird.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro ist es der “Bild” nun untersagt, weiter über ein “gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten.”

Das sieht “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann anders: „Die No Angels, die 2008 Deutschland beim Grand-Prix vertraten, sind die erfolgreichste deutsche Pop-Band der letzten Jahre. Ihre Poster hängen in tausenden Teenager-Zimmern”, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber MEEDIA. “Die Vorbildfunktion der Bandmitglieder steht daher völlig außer Frage. Angesichts dieser Vorbildfunktion, aber auch der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Nadja Benaissa ist …

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Themen: Deutschland , Schadenersatz , Schmerzensgeld , Landgericht Berlin , Teenager , Kai Diekmann , Angels , Nadja Benaissa

Erschienen 16. April 2009 auf http://log.handakte.de/.

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