Giersch vs. Google wg. gmail oder g-mail
Lichtenrader Notizen | 28. Mai 2005 — Google - Golem.de berichtet über den Gmail-Namenskonflikt: Einstweilige Verfügung gegen gegen Google eine einstweilige Verfügung…
Das Landgericht Hamburg hat laut einer schriftlichen Mitteilung von Daniel Giersch dem Suchmaschinenbetreiber Google das Verwenden der Bezeichung "Gmail" für seinen E-Mail-Dienst in Deutschland untersagt. Google sei es insbesondere auch verboten worden, deutschen Nutzern E-Mail-Adressen unter dem Domainkürzel gmail.com zur Verfügung zu stellen.
(27.05.2005)
Erschienen 27. Mai 2005 auf http://log.handakte.de/.
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Lichtenrader Notizen | 27. September 2005 — Via Peter Müller und Markenbusiness: Die einstweilige Verfügung gegen Google wird vom LG Hamburg voraussichtlich bestätigt.Das L…
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