Einstweilige Verfügung gegen den DAS
am 08.10.2007 von http://www.rsv-blog.de
Unter dem Titel: “Der Ärger mit dem DAS mehrt sich” berichtet Rechtsanwalt Bimboese über seinen Umgang mit und seinen Erfolg gegen diesen Rechtsschutzversicherer:
Beim DAS versicherte Mandanten wies der Kollege darauf hin, daß er mit dieser Gesellschaft nicht mehr korrespondiere; sie sollen ihre Versicherungsleistung selbst beim Versicherer einfordern. Vor dem Hintergrund der bekannt schlechten Regulierungspraxis - wiederholt unberechtigte Kürzungen der Leisrtungen und dadurch verusachter erheblicher Arbeitsaufwand - empfahl der Kollege seinen Mandanten, den Rechtsschutzversicherer zu wechseln - und hatte damit jeweils auch Erfolg.
Diesen Umgang mit dem DAS “pflegen” zunehmend mehr Anwälte, die sich mit dem Auftreten des Versicherers nicht mehr abfinden wollen. In der Praxis hat sich das auch bewährt.
Den kostenlosen Service, den Anwälte den Kunden von anderen Rechtsschutzversicherern anbieten, ist beim DAS nicht möglich, weil der Aufwand, die Vergütung von diesem Versicherer zu bekommen, sehr oft den Aufwand zur Bearbeitung des eigentlichen Mandats bei weitem übersteigt. Deswegen raten auch viele der hier im RSV-Blog mitschreibenden Kollegen ihren Mandanten dazu, den Versicherer anläßlich des aktuellen Mandats zu wechseln.
Gegen diese Art der Mandantenberatung wehrte sich ein hauptberuflicher Agent des DAS. Dieser Agent riet seinen Versicherungsnehmern von der Beauftragung des Kollegen Bimboese ab:
Gehen Sie nicht zu dem, der verlangt überhöhte Erfolgshonorare.
Kollege Bimboese hat drei Stunden, nachdem ihm ein Mandant von dem Agenten berichtete, eine einstweilige Verfügung gegen den DAS erwirkt. Dem Versicherer wurde durch das Gericht untersagt, …
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