Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1

Die Sperrung der Domain www.vier-strafverteidiger.de durch die 1&1 Internet AG ist wieder aufzuheben. Das Landgericht Berlin hat am 27.04.06 eine einstweilige Verfügung (pdf) erlassen, in der dem Unternehmen aus dem Westerwald aufgegeben wird, seine vertraglichen Leistungen wie vereinbart zu erbringen und den Vertrag über die Domain wieder frei zu schalten.

Anlaß für die Sperre des Vertrags (juristisch: die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts) war folgende Auseinandersetzung. Ich habe mit den Westerwäldern mehrere Verträge geschlossen, unter anderem den Vier-Strafverteidiger-Vertrag und einen Vertrag über einen DSL-Anschluß. Letzteren habe ich “aus wichtigem Grund” fristlos gekündigt, da 1 & 1 diesen Anschluß nicht mehr liefern konnte. Ich hatte die Telekom 2005 verlassen und nun liefert mir Arcor den Telefondienst (und damit auch den DSL-Zugang). 1 & 1 vertritt die Ansicht, ich schulde denen noch runde 40 EUR. Ich meine, daß diese Forderung nicht besteht.

Weil ich nun diese Forderung auch nicht bezahlt habe, hat 1 & 1 kurzer Hand alle anderen Verträge “gesperrt”, eben auch den Vertrag über die Domain www.vier-strafverteidiger.de.

Deswegen habe ich den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung (pdf) beim La…

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Themen: Landgericht Berlin

Erschienen 2. Mai 2006 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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