Einsichtsrecht in Personalakte für Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitnehmer hat auch dann ein berechtigtes Interesse, seine fortgeführte Personalakte auf ihren korrekten Inhalt hin zu überprüfen, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber bereits beendet ist. Dies folge unter anderem aus dem Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung.

Dem Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber, der die Personalakte fortführte, im Arbeitszeugnis mangelnde Loyalität vorgeworfen. Die begehrte und vom Arbeitgeber mit Verweis auf die Beendigung des Arbei…

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Themen: Berechtigtes Interesse , Arbeitsverhältnis , Personalakte , Beendigung , Einsicht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 17. November 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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