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Einsichtige Beamte

am 06.08.2008 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de

Damit hatte ich nicht gerechnet! Erst verlangt man die Vorlage einer Original-Vollmachts-Urkunde beim Kraftfahrtbundesamt für Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister. Nun hat jemand nachgedacht bei der Behörde:

2. Punkteauskunft für Rechtsanwälte durch das Kraftfahrtbundesamt

Die Geschäftsstelle wurde von Mitgliedern informiert, dass das KBA Auskünfte nach § 30 Abs. 8 StVG an den beauftragten Rechtsanwalt unter Hinweis auf § 64 Abs. 2 FeV nur noch dann erteilt, wenn die Vollmacht im Original oder in amtlich beglaubigter Ausfertigung vorgelegt wird. Damit konnten Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister für die Mandanten nicht mehr per Fax unter Angabe der Personalien und Geburtsdaten sowie unter Beifügung einer Vollmacht angefordert werden. Dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wurde aufgrund …

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Schnell überzeugt

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