Bundestags-Gutachten darf jeder lesen
LawBlog | 3. Dezember 2011 — Keine Sonderrolle für die Bundestagsverwaltung: Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreihei…
Das Informationsfreiheitsgesetz, IFG, ist auch auf Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages anzuwenden, so dass diesbezüglich ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen besteht.
Zu diesem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall gelangt, in dem der Kläger gemäß dem IFG begehrt hatte, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.
Anderer Ansicht ist hier das Verwaltungsgericht Berlin. Es hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parl…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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