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Einsicht in die Akten des Nachlassgerichts

am 28.03.2008 von Archivalia (Archivrecht)

Nach § 34 I 1 FGG kann die Einsicht in die Gerichtsakten jedem insoweit gestattet werden, als er ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34 FGG Rn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass künftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315/318; BayObLG, OLGR 2005, 54). Eine formelle oder materielle Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich, aber stets ausreichend (BayObLG, BtPrax 1998, 78). Die Anforderungen sind damit weiter als etwa nach den §§ 2264 BGB, 299 II ZPO. Denn diese erfordern ein rechtliches Interesse. Ein Akteneinsichtsrecht für jedermann, wie dies etwa nach § 9 I HGB gewährt wird, ist damit aber nicht begründet.

Kammergericht, Beschluß vom 24. 1. 2006 - 1 W 133/05
FGPrax 2006, 122

Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381 [382]; BayObLGZ 1995, 1 [4]). Es muß sich nicht auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, für das die Akten gebildet wurden, und wird im allgemeinen bereits dann vorliegen, wenn ein künftiges Verhalten des Ast. durch die Kenntnis des Akteninhalts beeinflußt werden kann (BGH, NJW-RR 1994, 381 [382]; BayObLG, FamRZ 1985, 208).
BayObLG, Beschluß vom 30. 10. 1997 - 1Z BR 166-97
NJW-RR 1998, 294

Es besteht kein Recht auf Akteneinsicht gem. § 34 FGG durch einen …

BGH: MOON - Zu den Voraussetzungen und Grenzen des Akteneinsichtsrechts in die Akten einer Markenameldung (hier: insbesondere Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Anmelders).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Entscheidung über ein Gesuch auf Einsicht in die Akten einer Markenanmeldung muss eine Abwägung des berechtigten Interesses des Antragstellers an der Einsicht mit einem entgegenstehenden Interesse des Anmelders an der Geheimhaltung des…

MOON - Zu Voraussetzungen und Grenzen des Akteneinsichtsrechts in die Akten einer Markenanmeldung

Handakte WebLAWg / Bei der Entscheidung über ein Gesuch auf Einsicht in die Akten einer Markenanmeldung muss eine Abwägung des berechtigten Interesses des Antragstellers an der Einsicht mit einem entgegenstehenden Interesse des Anmelders an der Geheimhaltung des Akte…

Das Interesse am Kampfhund

Das interessiert doch wieder keine Sau... / Kampfhunde sind ja so eine Sache. Denn ob die Halter der Hunde wirklich immer geeignet sind, die Hunde zu halten, darf bezweifelt werden. Wenn ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg Schule macht, werden unzuverlässige Hundehalter bald schl…

Akteneinsicht des Insolvenzgläubigers

Blickpunkt Recht & Steuern / Auch nach Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse besteht für einen Gläubiger der Insolvenzschuldnerin das rechtliche Interesse im Sinne der §§ 4 InsO, 299 Abs. 2 ZPO an der Einsicht in die Insolvenzakten fort. Dieses rechtlic…

BPat zur Akteneinsicht

MarkenBlog / 24 W (pat) 166/04 MarkenG § 62 Abs. 1 Leitsatz: Akteneinsicht Markenanmeldung 1. § 62 Abs. 1 MarkenG regelt auch die Voraussetzungen der Einsicht in die Akten zurückgenommener und zurückgewiesener Markenanmeldungen. 2. Ein berechtigtes Int…

LG Berlin: Alles Atze (Schröder)!? - Die Veröffentlichung des richtigen, bürgerlichen Namens von Atze Schröder ohne dessen Einwilligung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechts dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Nennung und Darstellung einer Person in einer Druckschrift und die dann damit erfolgte Mitteilung von Umständen über sie an die Öffentlichkeit ist ohne ihre Einwilligung grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung ihres durch Art. 2…

KG Berlin: Gegendarstellung & Ausgangsmitteilung - Das berechtigte Interesse des Betroffenen an einer Gegendarstellung entfällt dann nicht, wenn die in der Ausgangsmitteilung enthaltene Entgegnung des Betroffenen als von vornherein unglaubwürdig d

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das berechtigte Interesse an einer Gegendarstellung kann durch eine Berücksichtigung der Stellungnahme des Betroffenen bereits in der Ausgangsmitteilung nur dann entfallen, wenn auf diese Art und Weise die Funktion einer Gegendarstellung, den B…

LG München I: Keine Akteneinsicht für Rechteinhaber - Im Fall von Urheberrechtsverletzungen über sog. Tauschbörsen folgt ein berechtigtes Interesse der Rechteinhaber auf Gewährung von Akteneinsicht nicht geradezu automatisch aus deren Verle

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Fall von Urheberrechtsverletzungen (hier: im Rahmen von Tauschbörsen) folgt ein berechtigtes Interesse der Rechteinhaber auf Gewährung von Akteneinsicht nicht geradezu automatisch aus deren Verletzteneigenschaft. Dies gilt umso mehr, wenn e…

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