Einschreiben sind rechtlich wertlos
Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?
Dazu muss man zunächst verstehen, wie Juristen den „Zugang“ eines Dokuments definieren: Ein Schreiben gilt dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, sein Schreibtisch am Arbeitsplatz, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht. Dies gilt sogar dann, wenn er gerade für drei Wochen in Italien am Strand liegt. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob und wann er das Schreiben tatsächlich liest, sondern nur auf die Möglichkeit: Wann er also unter normalen Umständen erstmals davon Kenntnis nehmen könnte.
Genau da liegt das Problem bei Einschreiben mit Rückschein. Bei diesen braucht der Briefträger eine Unterschrift des Empfängers. Öffnet niemand oder verweigert er die Annahme, wirft der Briefträger – anders als beim Einwurf-Einschreiben – nicht das Schreiben selbst in den Briefkasten, sondern nur eine Abholbenachrichtigung. Da das Schreiben selbst also nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt, ist es auch nicht zugegangen – die Frist verstreicht. Man mag dieses Ergebnis für ungerecht halten, aber es ist ständige Rechtsprechung. Das Transport- und Zugangsrisiko trägt eben der Versender. Gewiefte Schuldner, Mietbetrüger und Konsorten wissen das und öffnen dem Briefträger deshalb weder die Tür, noch holen sie Einschreiben am Schalter ab.
Was also tun? Ist vielleicht das Einwurf-Einschreiben die Lösung? Auf den ersten Blick schon: Mit dem Einlieferungsschein weist man nach, an welchem Tag der Brief aufgegeben wurde. Wichtiger: Der Postzusteller vermerkt auf dem Auslieferungsbeleg, wann er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat. Diesen Zustellbeleg kann man im Ernstfall bei der Post anfordern und damit vor Gericht den rechtzeitigen Zugang beweisen. So dachten zumindest die meisten Anwälte bis vor kurzem. Dann entschied jedoch das Amtsgericht Kempen am Niederrhein (bei Duisburg) in seinem verblüffenden Urteil vo…
» Vollständiger ArtikelThemen: Zustellung , Mahnung , Widerruf , Einschreiben Mit Rückschein
Erschienen 15. August 2008 auf http://www.rechthaber.com.
Die Krux mit dem Zugang der Kündigung
WK LEGAL Online Blog | 4. August 2011 — „Eine Kündigung aussprechen und sie dem Mitarbeiter zustellen kann ich wohl noch selber; dafür brauche ich doch keinen Anwalt.“…
Die Krux mit dem Zugang der Kündigung
WK LEGAL Online Blog | 4. August 2011 — „Eine Kündigung aussprechen und sie dem Mitarbeiter zustellen kann ich wohl noch selber; dafür brauche ich doch keinen Anwalt.“…
Zugangshindernisse Willenserklärung: Zugangshindernisse
rechtsanwalt.com | 6. Februar 2012 — Für das Wirksamwerden einer Willenserklärung ist ihr Zugang beim sog. Erklärungsempfänger erforderlich. Geht die Erklärung nich…
Unwissenheit wird „bestraft“ – Schulen Sie sich und Ihre Führungskräfte
WK LEGAL Online Blog | 14. November 2011 — Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 4. August 2011, Az.: 10 Sa 156/11 wieder einmal einen Arbeitg…
Fax Sendeprotokoll Rechtlich 2012: Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: also doch!
Rechthaber | 19. Februar 2009 — Wer sich vor Gericht auf eine gegenüber dem Gegner abgegebene Erklärung beruft (z.B. eine ausgesprochene Kündigung, einen erklä…
Wasserdichte Zustellung von Dokumenten: Beispiel für optimale Beweissicherung
Rechthaber | 18. Juni 2012 — Zu den meistgelesenen Dauerbrenner-Beiträgen auf rechthaber.com gehört “Einschreiben sind rechtlich wertlos“. In der Praxis k…
Kündigung per Einschreiben und Benachrichtungszettel im Briefkasten des Arbeitnehmers!
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 5. März 2011 — Viele Arbeitgeber halten die Kündigung per Einschreiben als die sicherste Möglichkeit die Kündigung an den Arbeitnehmer schnell…
Beweis – Kündigung per Einschreiben/Rückschein?
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 18. August 2010 — Beweis – Kündigung per Einschreiben/Rückschein? Häufig liest man in Internetforen, dass man Kündigungen per Einschreiben/Rück…
Die Tücken des Übergabe-Einschreibens
Kanzlei Blaufelder | 22. Dezember 2011 — Eine Kündigung per Übergabe-Einschreiben ist ein erhebliches Risiko für den Arbeitgeber. Holt der Arbeitnehmer die Sendung ni…
Zustellung Nebenkostenabrechnung Einwurf Einschreiben: Betriebskostenabrechnung als Einwurf-Einschreiben
RECHTaktuell | 16. Februar 2009 — Der 31.12. stellt regelmäßig für die Betriebs- und Heizkostenabrechnung das entscheidende Datum für die Zustellung an den Miete…

