Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen ist unzulässig
Bundesgerichtshofs hat am 14.10.2009 (VIII ZR 354/08) darüber entschieden, ob die Garantie im Schadensfall davon abhängig gemacht
werden kann, dass alle vorgesehene Inspektion beim Verkäufer durchgeführt worden sind.
Im zu Grunde liegende Fall musste der Kläger die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten beim
Verkäufer/Garantiegeber durchführen. Bei einer Inspektion, die von einer anderen Reparaturwerkstatt durchführt worden ist, wurde ein
Motorschaden festgestellt. Der Kläger hat auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags von der Beklagten die Zahlung von der
notwendigen Reparaturkosten verlangt. „Die Beklagte ist der Auffassung, sie sei von ihrer Leistungspflicht befreit, weil die 90.000
km-Inspektion nicht durchgeführt worden sei. Außerdem entstünden Ansprüche aus der Garantie erst mit der Durchführung der Reparatur
und Vorlage der Reparaturrechnung.“
Mit seinem Urteil hat der BGH entschieden, „dass die Beklagte aus der übernommenen Garantie haftet. Die Beklagte ist nicht deswegen
von ihrer Zahlungspflicht befreit, weil der Kläger die vom Hersteller vorgesehene 90.000-km-Inspektion nicht hat durchführen lassen;
denn die von der Beklagten verwendete Inspektionsklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer gemäß § 307 Abs.
1 BGB unwirksam. Dem Käufer/Garantienehmer ist es in vielen Fällen nicht zumutbar, das gekaufte in der Werkstatt des Verkäufers warten zu lassen. Dem trägt die Klausel nicht
angemessen Rechnung, weil sie dem Käufer insoweit lediglich die Möglichkeit einräumt, die Inspektion nach vorheriger Genehmigung
("Freigabe") des Verkäufers in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen, ohne dass hierfür ein Bedürfnis auf Seiten des
Verkäufers/Garantiegebers ersichtlich ist.“
Weiter wird ausgeführt: „Gleichfalls nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist § 6 der Garantiebedingungen in der von der Beklagten
bevorzugten – kundenfeindlichsten – Auslegung, dass der Verkäufer/Garantiegeber zu Leistungen aus der Garantie erst nach Vorlage der
Reparaturrechnung verpflichtet ist. Durch eine in diesem Sinne verstandene Klausel würde der K…
» Vollständiger
Artikel