Einsatz von V-Personen mangels Verbot erlaubt
am 15.10.2006 von strafprozess
Im modernen Rechtsstaat darf der Bürger alles, was nicht ausdrücklich verboten ist. Der Staat dagegen darf nur, wozu ihn ein Gesetz ermächtigt. Die neueren Entwicklungen kommen von diesem Grundsatz ab. Er lautet dann so: Der Staat darf alles, was nicht ausdrücklich verboten ist und der Bürger wird bestraft, selbst wenn ein klares Verbot fehlt (s. dazu meinen Beitrag zu den neuen Schnüffelfantasien der Strafverfolger).
Dass diese Tendenz auch in der Schweiz erkennbar ist, zeigen die Diskussionen um die diversen Untersuchungen über die Bundesanwaltschaft. Die NZZ hat in ihrer Samstagsausgabe dem Einsatz von V-Personen einen interessanten Beitrag gewidmet, der unter folgendem Lead steht:
Darf der Bundesanwalt einen Drogenbaron als im Spitzel im Geldwäscherei-Milieu einsetzen? Er darf. Kein Gesetz regelt den Umgang mit Vertrauenspersonen. Die Behörden haben geheime Richtlinien erlassen. Fachleute fordern einheitliche, verbindliche Regeln.
Neue Regeln sind der Reflex derjenigen, welche dem neuen Verständnis des staatsrechtlichen Legalitätsprinzip noch nicht so ganz trauen. Staatliches Handeln, das sich nicht auf eine gesetzliche Ermächtigung abstützen kann, wird durch ein neues Gesetz nachträglich legalisiert.
Die NZZ macht übrigens noch einen allerdings eher misslungenen Versuch, die Begriffe Verdeckter Ermittler, Verdeckter Fahnder, Vertrauensperson und Informant zu definieren. Diese Versuche finden sich hier.
CH: Ein Bundesgesetz für V-Personen?
Handakte WebLAWg / Darf der Bundesanwalt einen Drogenbaron als Spitzel im Geldwäscherei- Milieu einsetzen? Er darf. Kein Gesetz regelt den Umgang mit «Vertrauenspersonen». Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei haben beim Einsatz des kolumbianischen Drogenbar…
Verdeckte Ermittler im Rechtshilfeverfahren
Handakte WebLAWg / Ein zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehener Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1A.180/2005 vom 25.10.2005) befasst sich mit dem Einsatz ausländischer verdeckter Ermittler in Strafrechtshilfeverfahren. Diese Eigenheiten des rechtshilf…
Verdeckte Ermittler im Rechtshilfeverfahren
strafprozess / Ein zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehener Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1A.180/2005 vom 25.10.2005) befasst sich mit dem Einsatz ausländischer verdeckter Ermittler in Strafrechtshilfeverfahren. Aus E. 3.4: Diese Eigenheiten des…
Von Schnüffelfantasien und kühnen Gesetzesauslegungen
strafprozess / Die SonntagsZeitung (zum kostenpflichtigen Artikel geht es hier) und heise online berichten heute über die Entwicklung von Spionage-Software durch eine Gesellschaft in Pfäffikon SZ, ERA IT SOLUTION AG.Die Software soll als Trojaner vom Benutzer unb…
Was der Staat wissen darf
Handakte WebLAWg / An diesem Freitag verlor ein deutsches Heiligtum seinen Glanz: das Bankgeheimnis. Ein neues Verfahren soll zukünftig den Beamten helfen, Steuerhinterzieher und Sozialbetrüger zu ertappen. Vom Schnüffelstaat war schon die Rede, vom gläsernen Bankk…
Grundrechte und ihre Schranken
chris.blog » Jura / Die Grundrechte sind eine Geschichte voller Missverständnisse. Zwar binden sie den Staat als unmittelbar geltendes Recht, sind also mehr als nur gute Vorsätze oder, um es mit den Piraten der Karibik zu sagen, so etwas wie Richtlinien. Aber eingreif…
