Einsatz gegen Skins illegal
am 28.06.2006 von http://log.handakte.de/
Der Auftritt einer rechten Skinhead-Band auf einer Feier rechtfertigt noch keinen Polizeieinsatz gegen die Besucher. Mit dieser Begründung gab das VG Lüneburg am Dienstag der Klage eines mutmaßlichen Neonazis statt.
Im November 2005 wollte der als Rechtsextremist bekannte Stefan Silar seinen 32. Geburtstag feiern und mietete die Schützenhalle in Dibbersen (Landkreis Harburg) an. Zu den rund 200 geladenen Gästen zählte auch die Skinhead-Band “Path of Resistance“, bei der Silar mal Sänger war. Die Polizeidirektion Lüneburg erfuhr davon und errichtete Kontrollstellen. Gegen 115 Besucher, deren Daten bei der Polizei gespeichert waren, sprach diese Platzverweise aus - darunter auch einige Band-Mitglieder. Sie durften also die Schützenhalle nicht betreten.
“Die Zugangsbehinderung ist rechtswidrig gewesen“, urteilte nun die 3. Kammer …
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Kein Markenproblem für Harry Potter
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Kein Bock auf Rechts-Rock
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