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Einrichtekosten für Telearbeitsplätze

am 21.06.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Die Aufwendungen für das Einrichten eines häusliches Telearbeitsplatzes können nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vollständig abziehbar sein und fallen nicht unter die Abzugsbeschränkungen, die für häusliche Arbeitszimmer gelten.
Im Streitfall hatte sich der Kläger, ein Versicherungsmathematiker, nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung einen häuslichen Telearbeitsplatz eingerichtet. Sein Arbeitgeber reduzierte zugleich die betrieblichen Büroflächen und Schreibtische. Die Technik des Telearbeitsplatzes stellte der Arbeitgeber zur Verfügung. Der Kläger hatte zu Hause zahlreiche Schutzmaßnahmen zu treffen.
Der BFH ließ offen, ob die für ein häusliches Arbeitszimmer geltenden Abzugsbeschränkungen ohne weiteres auf Aufwendungen eines Arbeitnehmers für einen Telearbeitsplatz übertragen werden können. Bei einzelnen Formen der Telearbeit (als Tätigkeit an einem dezentralisierten, externen bzw. örtlich ausgelagerten Arbeitsplatz) könnten die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers möglicherweise der Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG entgegenstehen.
Im Streitfall waren die Kosten für das Einrichten des häuslichen Telearbeitsplatzes schon deshalb in unbeschränkter Höhe abziehbar, weil sich dort der Betätigungsmittelpunkt des Klägers befand. Nach den Feststellungen des FG waren die gesamten Arbeitsleistungen des Klägers in qualitativer Hinsicht an …

BFH: Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes können vollständig abziehbar sein

Steuerblog / Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 23. Mai 2006 VI R 21/03 mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für das Einrichten eines häusliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschränkungen fallen, die für häusliche Arbeitszimmer gelten …

Häusliches Arbeitszimmer

advobLAWg / Unter dem Titel Geld vom Staat informiert das Manager-Magazin über Möglichkeiten und Voraussetzungen der steuerlichen Würdigung eines häuslichen Arbeitszimmers. …

Kanzlei als häusliches Arbeitszimmer

Handakte WebLAWg / Der häuslichen Einbindung stand nach Auffassung des BFH nicht entgegen, dass die Kanzleiräume nicht nur über den Eingang des Wohnhauses, sondern auch über eine eigene Terrasse betreten werden konnten. Abgesehen davon, dass die Kanzleiräume regel…

Betriebsort einer Tankstelle

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Tankstellenbetreiber hat nach einem Urteil des BFH den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG am Ort der Tankstelle. Das gilt auch, wenn er überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer t…

Arbeitgebererstattung für’s häusliche Arbeitszimmer

Blickpunkt Recht & Steuern / § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erstattung nur solcher Aufwendungen von der Steuer befreit ist, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutz…

Steuerrecht: Neues zur steuerlichen Behandlung eines häuslichen Arbeitszimmers

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen /  Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden seit diesem Jahr nur noch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen, wenn das Büro den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bildet. Das alles entscheidende Kriterium bemisst sich nach…

Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit

Blickpunkt Recht & Steuern / Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und so…

Renovierungskosten und häusliches Arbeitszimmer

Blickpunkt Recht & Steuern / Liegen zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für einen beschränkten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nicht jedoch jene für einen unbeschränkten Abzug vor, so kann der auf 1 250 € begrenzte Abzugsrahmen nicht dadurch au…

BFH: Bewirtungskosten eines Steuerpflichtigen, der nicht als Bewirtender auftritt, unterliegen weder der Kürzung noch den besonderen Nachweisanforderungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 19.06.2008 - VI R 48/07 Presseerklärung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 73: “Mit Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 48/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der aus beruflichem Anlass Kosten für eine B…

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RA Udo Meisen

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