Einrede verwirkt

AR - Washington. Am 15. August 2008 entschied das Bundesberufungsgericht für den zweiten Bezirk in Sachen Frank Schipani et al. v. William S. McLeod et al., Az.06-5733-ev, dass Einreden verwirkt sind, wenn sie nicht bereits in der Klageerwiderung erklärt werden. Bei einem Autounfall wurden die Kläger gesch?digt. Neben anderen Schädigern haftet der Beklagte Gallimore. Nach erstinstanzlichem Urteil muss er einen Betrag in Höhe seiner zehnprozentigen Haftung zahlen. Die Gesch?digten greifen das erstinstanzliche Urteil an und verlangen den vollen Schadensersatz. Das Bundesberufungsgericht bestätigt sie und argumentiert, Gallimore hätte schon bei der Erwiderung die Haftung anderer Parteien wegen ihrer Unfallbeteiligung geltend machen müssen. Auch wenn keine Verhandlung vor der Jury erfolgt, sondern ein Summary Judgment vor dem Trial ergeht, kann der Beklagte sein Recht, Einreden geltend zu …

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Erschienen 25. August 2008 auf http://anwalt.us.

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General Obligations Law 15-108