Einmal ist schon zuviel für den Führerschein

Schon der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln (mit Ausnahme von Cannabis) genügt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden, um eine Fahrerlaubnis zu entziehen.

So ist der Eilantrag eines Fahrerlaubnisinhabers, der nach eigenen Angaben nur ein einziges Mal Heroin zu sich genommen hatte, ohne Erfolg geblieben. Dieser hatte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden zudem nicht nachweisen können, seit dem Konsum der Droge hinreichend lange, nämlich im Regelfall mindestens ein Jahr, abstinent gelebt zu haben.

Ebenfalls erfolglos blieb der Eilantrag eines Cannabiskonsumenten, der gelegentlich Cannabis zu sich genommen hatte und unter Einfluss dieser Droge Auto gefahren war. Das Verwaltungsgericht Minden entschied auch hier, dass es insoweit ohne Bedeutung sei, dass der Antragsteller Cannabis nicht regelmäßig konsumiert habe und erklärte wegen des mehrfachen Konsums von Cannabis die Entziehung der Fahrerlaubnis ebenfalls für rechtmäßig.

Ohne Relevanz war in diesen Fällen, ob die Drogenkonsumenten eine deutsche Fahrerlaubnis oder eine Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates besaßen.

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 12. Mai 2010 – 2 L 103/10 Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 27. Mai 2010 – 2 L 215/10

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Themen: Fahrerlaubnis , Führerscheinentzug , Heroin , Betäubungsmittel

Erschienen 20. August 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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