Einmal schnell, immer schnell

Ein rasender Rentner hat sich am Frankfurter Kreuz vergeblich auf sein Gewohnheitsrecht berufen. Er fahre dort schon seit 1943 so schnell wie er wolle, erklärte der einer Autobahn-Streife der Frankfurter Polizei. Das Tempolimit von 100 Stundenkilometern habe er noch nie bemerkt. Mit 171 Stundenkilometern lag der Gewohnheitsraser deutlich über dem Limit. Die Strafe: 375 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot.

Ohnehin scheint das Fahrverhalten des rüstigen Rentners über Gewohnheitsrasen hinaus zu gehen: Auch bei seiner weitere…

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Themen: Polizei , Punkte IN Flensburg

Erschienen 17. Dezember 2007 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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