Der Schiffsunfall und die Kosten des Feuerwehreinsatzes
Rechtslupe | 25. November 2011 — Der Schiffseigner kann nach dem Binnenschifffahrtsgesetz seine Haftung unter anderem für Ansprüche wegen Personen- und Sachschä…
Einmal den Hebel falsch oder zuviel umgelegt, kann ganz schön was in Gang setzen. Jede Menge Helfer. Und damit teuer werden. So einen Fall verhandelt das Bundesverwaltungsgericht am 23.11.2011 in einem Revisionsverfahren gegen 1. Stadt Gernsheim, 2. Stadt Riedstadt, 3. Stadt Groß-Gerau. Klägerin und Revisonsführerin im Verfahren ist die beim streitigen Geschehen seinerzeitige Eigentümerin des Motortankschiffs An.Ka. Sie löschte am 31. August 2004 an der Verladestelle der Firma S. im Rhein-Hafen von Gernsheim eine in Rotterdam aufgenommene Partie von 651 Tonnen Xylol. Während des Löschvorgangs schob der Steuermann versehentlich den Fahrhebel nach vorne. Das dadurch in Fahrt gesetzte, mit der Löschanlage verbundene Schiff riss den Löscharm aus der landseitigen Verankerung, der daraufhin ins Hafenbecken fiel. Wenn auch das Schiff sofort wieder zum Stehen gebracht werden konnte und somit die Löschleitungsverbindung insgesamt standhielt und auch der Löschvorgang durch Auslösen der Notstoppeinrichtungen (Abschaltung der Pumpen und Schließen der Sicherheitsschieber) unterbrochen werden konnte, kam es dennoch nach dem Abschlussbericht der Hessischen Wasserschutzpolizei – Abteilung Gernsheim – vom 25. November 2004 (Nr. 9: Austrittsmenge und Umweltauswirkungen) zum Abtropfen einer Menge von (höchstens) fünf Litern durch ein Leck am Rohrleitungssystem auf die Uferbefestigung. Die Austrittsstelle ist von der Wasserkante des Hafenbeckens etwa 2,5 Meter entfernt. Soweit weiteres Xylol auslief, wurde dieses durch eine Wanne aufgefangen. Die in dem 22 m langen Löscharm verbliebene Menge, die in dem Abschlussbericht mit 570 Litern angegeben wird, konnte in das Schiff zurückgepumpt werden.
Am Unfallort kamen während des Geschehens zahlreiche Hilfskräfte zum Einsatz, und zwar die Freiwilligen Feuerwehren der beklagten Städte Gernsheim, Riedstadt und Groß-Gerau und anderer Gemeinden (Biebesheim, Rüsselsheim, Erfelden, Goddelau) sowie das Technische Hilfswerk …
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. November 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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