Einmal ist genug: Keine extra Lizenzgebühren für Fotoveröffentlichung in elektronische Ausgabe einer Tageszeitung

Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 13.07.20.10, Az. I-20 U 235/08), dass einem freien Fotografen nicht erneut Lizenzgebühren zustehen, wenn dessen Bilder neben der Printausgabe einer Tageszeitung zusätzlich auch in einer elektronischen Ausgabe verwendet werden.

Sachverhalt

Der Kläger ist freier Fotograf. Die Beklagte ist die Verlegerin einer Tageszeitung, welche mit identischem Erscheinungsbild auch in Form einer E-Paper-Ausgabe erscheint. Im Zeitraum von 2002 bis 2005 veröffentlichte die Beklagte über 300 Bilder des Klägers in der Printausgabe wofür dieser im Durchschnitt pro Bild eine Vergütung von 48,35 Euro erhielt. Mindestens 198 der Bilder wurden auch in der E-Ausgabe abgebildet. Der Kläger geht davon aus, dass diese Nutzung unzulässig war und fordert deshalb Schadenserstz im Wege der Lizenzananlogie. Die Beklagte meint, dass die Nutzungsberechtigung für die Printausgabe auch die Nutzung für die elektronische Version mitabdeckt.

Aus der Entscheidung des Gerichts

Die Klage auf Schadensersatz ist unbegründet, da dem Kläger jedenfalls kein nach den Grundsätzen der Lizenzananlogie zu bestimmender Schaden entstanden sei. Würde man zugunsten des Klägers unterstellen, dass es sich bei der Nutzung in der Printausgabe und der Nutzung im E-Paper um zwei verschiedene Nutzungsarten handelt, so könnte die Nutzung in der elektronischen Ausgabe rechtswidrig erfolgt sein und der Schadensersatz könnte nach der angemessenen Vergütung berechnet werden (§ 97 Abs. 2 S. 2 UrhG).

Als angemessen gilt dabei die Gebühr, die ein vernünftiger Lizenznehmer bezahlt hätte und einer vernünftiger Lizenzgeber gefordert hätte. Wurde für eine Nutzungsart jedoch bereits eine Lizenzgebühr entrichtet und „normale“ Vertragsparteien würden für eine zusätzliche Nutzungsart keine weitere Vergütung vereinbaren, so ist auch kein Schaden entstanden, da die angemessene Mehrvergütung in diesem Fall 0 € wäre. Dies wurde auch durch einen Sachverständigen bestätigt, welcher angegeben hat, dass es bei Tageszeitungen üblich ist, mit einem freien Mitarbeiter keine zusätzliche Vergütung für eine elektronische Ausgabe zu vereinbaren.…

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Themen: Tageszeitung

Erschienen 9. November 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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