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Einmal genehmigter Urlaub muss nicht verschoben werden

am 26.05.2006 von Recht und Alltag

Angestellte müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen des Arbeitgebers verschieben. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt vom 22.05.2006 (Az.: 2 Ca 4283/05) hervor.
Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam. Sein Vorgesetzter hatte vom ihm verlangt, seinen Urlaub um zwei Wochen zu verschieben, weil er wegen des Krankenstands in der Firma organisatorische Schwierigkeiten befürchtete. Er weigerte sich und ging in Urlaub.
Nach Ansicht des Gerichts dürfe ein …

Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub und was man dann zum Reiserecht wissen sollte, Teil III

JuracityBlog / Wir hatten schon berichtet, was rechtlich vor dem Urlaub und im Urlaub alles beachtlich sein kann. Was aber wenn der Urlaub trotz aller Vorfreunde und Vorbereitungen nicht den Erwartungen entsprochen hat ? Auch dann gilt es wieder, die rechtlichen Vo…

Urlaubsfestlegung durch Arbeitgeber

LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Mitarbeiter außerordentlich, müssen Sie immer mit der Unwirksamkeit der Kündigung rechnen. Deshalb können Sie vorsorglich Urlaub für Ihren Mitarbeiter festlegen, bis über die Unwirksamkeit entschi…

Vor dem Urlaub ist oft besser als nach dem Urlaub oder was man zum Reiserecht wissen sollte, Teil I: Vor dem Urlaub

JuracityBlog / Urlaub, Reisen, Ferien, Traumstrände oder wilde Berglandschaften; die meisten Menschen freuen sich jährlich immer wieder auf das neue auf die sommerlichen Ferienzeiten. Bekanntlich gibt es nun immer ein “vor” dem Urlaub, den Url…

Kündigung im Urlaub

JuracityBlog / Gerade frisch erholt aus dem vierwöchigen Urlaub zurück, nach dem Garten geguckt und den Briefkasten geleert. Ein Schreiben vom Chef. Eine Gehaltserhöhung? Dann der erste Schock. Die Kündigung. “Wir stellen Sie ausserdem mit…

VHS muss freiem Dozenten Urlaub bezahlen

Handakte WebLAWg / Das ArbG Köln hat die dortige Volkshochschule (VHS) verurteilt, einem freien Dozenten rückwirkend pro Jahr vier Wochen Urlaub zu bezahlen...…

Im Urlaub ist es am schönsten. Falls nicht, was man über das Reiserecht wissen sollte. Teil II: Im Urlaub

JuracityBlog / Kürzlich hatte Juracity berichtet (zum Bericht Teil I) was vor einen Urlaub zu beachten ist, damit dieser auch wirklich gelingen kann. Und es bleibt zu hoffen, dass die lang herbeigesehnte Zeit auch die Verheißungen erfüllt. Nur leider…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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