Einkommensteuererklärung 2008
Die Frist zur Abgabe der für 2008 rückt näher: Für alle Bürger, die ihre
Einkommensteuererklärung 2008 selbst erstellen und die verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben, läuft die Frist hierzu Ende Mai
2009 ab. Diese Frist gilt nur, wenn Sie zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen verpflichtet sind. Grundsätzlich müssen alle
Personen mit steuerpflichtigen Einkünften eine abgeben. Bei Arbeitnehmern ist die generell mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten und sie müssen nur in
bestimmten Fällen eine Erklärung abgeben. Eine Erklärungspflicht für Arbeitnehmer besteht beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer
neben seinem Arbeitslohn Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschafts- oder Elterngeld) von mehr als 410
€ (im Jahr!) erhalten hat, wenn gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde oder wenn beide Ehegatten
Arbeitnehmer sind und einer der beiden Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
Alle, die zwar zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, sich hierfür aber der Hilfe eines Steuerberaters, Rechtsanwalts
bedienen, können sich (oder ihrem Berater) noch etwas Zeit lassen, für sie gilt eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.12.2009.
Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, dies aber freiwillig tun, können sich vier Jahre Zeit lassen; für die
Steuererklärung 2008 also noch bis zum 31.12.2012. Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die mit
einer Erstattung vom rechnen. Dies ist zum
Beispiel der Fall, wenn nur zeitweise ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, wenn die Höhe des monatlichen Einkommens geschwankt hat
oder wenn hohe Werbungskosten abgerechnet werden können. Dies gilt etwa bei längeren Fahrten zur Arbeit, den für die Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte können Pendler - nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - s…
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