Einkommen ist nicht gleich Einkommen

Für gewöhnlich existiert im Sprachgebrauch für einen Begriff auch nur eine Bedetutung. Aber nicht immer.

Einkommen. Kennt jeder. Ist in der Regel zu versteuern. Und das Einkommensteuergesetz definiert, was Einkommen ist. Ist bei staatlichen Angelegenheiten auch eine Regel. Der Gesetzgeber definiert. Eben Begriffe.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.11.2011 nun entschieden, dass Einkommensteuererstattungen auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden können. Eine nach Antragstellung auf die ALG II-Leistung zugeflossene Einkommensteuererstattung stellt kein Vermögen sondern Einkommen dar, das bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist.

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Einkommensteuer , Einkommen , Hartz IV , Einkommensteuergesetz , A. Kühnemann

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.r24.de.

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