Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit BVB und EVB-IT
am 03.12.2007 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Der Einkauf von IT-Produkten durch die öffentliche Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnung ständig an die sich neu entwickelnde IT-Technologie angepasst werden müssen. Erinnert allein soll an den Kampf der Juristen um die rechtliche Einordnung des neuen Phänomens Software.
Beim Einkauf von IT-Produkten setzt die öffentliche Hand in der Bundesrepublik Deutschland daher schon seit über 30 Jahren Musterbedingungen ein, welche die Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand (VOL/B) um die Regeln des IT-Einkaufs ergänzen. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um die sogenannten Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte (BVB) sowie die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Sie stehen zum Download unter www.kbst.bund.de.
Was sind BVB?
Die BVB umfassen sieben unterschiedliche Vertragsbedingungen. Gemeinsam entwickelt worden sind sie in der Zeit von Anfang der 70er bis Ende der 80er Jahre von dem Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung Bund/ Länder/ Kommunaler Bereich (KoopA) und den Industrieverbänden. Die BVB stellten zunächst ein einheitliches Regelwerk für die Beschaffung von IT-Produkten dar und legten die Rechte und Pflichten von Auftragnehmer und Auftraggeber eindeutig fest. Auf der Grundlage der BVB wickelten nicht nur Bund, Länder und Kommunen den Einkauf von Produkten der Informationstechnologie ab, sondern ebenso Teile der Wirtschaft.
Was sind EVB-IT?
Zwischenzeitlich sind die BVB technisch und rechtlich überholt. Der Grund hierfür ist einerseits in der sich schnell wandelnden Technik und deren Einzug in jedes Büro zu suchen. Andererseits in der seit 1972 auch durch …
RAin Keller-Stoltenhoff im Fachmagazin Staat & IT über den Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / RAin Keller-Stoltenhoff veröffentlicht einen Beitrag über den "Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen" bei "Staat & IT", dem Fachmagazin für IT-Verantwortliche bei Bund, Ländern und Gemeinden. &nb…
Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Seit heute können Beschaffer auch auf die Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag zurückgreifen. Diese sind nicht in die bisherigen Nutzerhinweise zu den EVB-IT integriert, sondern in einem eigenen Dokument veröffentlicht. Die H…
Der EVB-IT Systemvertrag verdrängt die EVB-IT Standardverträge nicht!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will d…
EVB-IT: Ein Überblick
IT-Blawg / Die öffentliche Hand ist im Rahmen der Beschaffung von Leistungen oder Waren ab einem bestimmten Schwellenwert an das Vergaberecht gebunden. Wenn die öffentliche Hand IT-Leistungen einkauft, dann wickelt sie das auf der Grundlage der Besonderen…
Kein Zwang zur Softwarehinterlegung (Software-Escrow) bei öffentlichen Aufträgen!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / In den letzten Tagen wurden von verschiedenen Stellen außerhalb der öffentlichen Hand Newsletter verbreitet, die zum Inhalt haben, dass Software-Anbieter, die künftig in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen wollen, ab sofort den…
IT-Recht-Kanzlei meldet erste Aktualisierung des Handbuchs für die IT-Beschaffung im Handel
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Mit dieser Aktualisierung wird der im August letzten Jahres veröffentlichte EVB-IT Systemvertrag in Abschnitt D kommentiert. Auf der Grundlage dieses Vertrages können die Beschaffer nunmehr, mit nur einem Vertragsmuster und unter Einbe…
Vereinbarung von Systemservice durch den EVB-IT Systemvertrag
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der neue EVB-IT Systemvertrag hat viele hohe Wellen der Begeisterung und Entrüstung ausgelöst. Alle Kommentartoren übersahen aber, dass der Vertrag in komprimierter Form auch die Möglichkeit vorsieht, Pflege-, Wartungs- und Instand…
Kollegialer positiver Report aus erster Hand über das Seminar von Frau Keller-Stoltenhoff EVB-IT in Theorie und Praxis (ohne Systemvertrag)
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Kollege Wolfgang Kuntz, Rechtsanwalt der Kanzlei Valentin & Schmieden in Saarbrücken, besuchte am 14.02. bis 15.02.2008 in Köln das Seminar von Frau Rain Keller-Stoltenhoff über die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen f…
